Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-HAMBURGBeschluss vom 14.08.2001, Aktenzeichen: 6 Ta 10/01 

LAG-HAMBURG – Aktenzeichen: 6 Ta 10/01

Beschluss vom 14.08.2001


Leitsatz:Wenn sich ein Beschäftigter gegen eine außerordentliche Kündigung mit dem Antrag wehrt, dass durch diese das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist, ist Streitgegenstand auch, ob das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist. Für einen solchen Rechtsstreit ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten deshalb immer dann gegeben, wenn der Kläger vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausgeht, ohne dass es auf die wahre Natur des Vertragsverhältnisses ankommt.
Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b, ArbGG § 48 Abs. 2, GVG § 17 a Abs. 3 S. 2, GVG § 17 a Abs. 4 S. 3, GVG § 17 a Abs. 4 S. 5, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 577 Abs. 2,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg 14 Ca 194/00 vom 12.10.2000
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom LAG-HAMBURG – Beschluss vom 14.08.2001, Aktenzeichen: 6 Ta 10/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-HAMBURG - 14.08.2001, 6 Ta 10/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum