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JuraForum.deUrteileLAG-HAMBURGBeschluss vom 03.09.2008, Aktenzeichen: 8 Ta 27/07 

LAG-HAMBURG – Aktenzeichen: 8 Ta 27/07

Beschluss vom 03.09.2008


Leitsatz:Ein Titel auf Herausgabe von Arbeitspapieren kann in der Regel nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er auch die Verpflichtung zur Erstellung der Papiere beinhaltet. Das gilt auch dann, wenn die Herausgabe die Erstellung durch den Arbeitgeber logisch voraussetzt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 883, ZPO § 888,
Stichworte:Vollstreckung eines Titels auf "Herausgabe von Arbeitspapieren,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg, 19 Ca 137/07 vom 09.11.2007

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