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JuraForum.deUrteileLAG-HAMBURGBeschluss vom 02.08.2007, Aktenzeichen: 7 TaBV 2/07 



LAG-HAMBURG – Aktenzeichen: 7 TaBV 2/07

Beschluss vom 02.08.2007


Leitsatz:Bei der Frage, ob es sich bei den von einem Unternehmen betriebenen Kindertagesstätten um eine Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG handelt, steht es dem sozialen Zweck der Einrichtung nicht entgegen, wenn Kinder nicht betriebsangehöriger Eltern als gleichberechtigte Nutzer der Kindertagesstätten zugelassen sind, sofern der Zweck und das äußere Erscheinungsbild der Kindertagesstätten dafür sprechen, dass der Wirkungsbereich sich auf das Unternehmen der Arbeitgeberin beschränkt, weil die Kindertagesstätten deren Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen gewidmet sind.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8,
Stichworte:Kindertagesstätten, Sozialeinrichtungen,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg 21 BV 29/06 vom 21.11.2006

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