JuraForum.de > Urteile > LAG-HAMBURG > Beschluss vom 02.07.2001, Aktenzeichen: 1 Ta 5/01
| Leitsatz: | Aufgrund einer Verurteilung zur Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen kann nach § 888 ZPO nur eine Beschäftigung zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen, nicht aber eine solche, die den bisherigen Arbeitsumständen und der bisherigen Arbeitsaufgabe entspricht, verlangt werden, wenn sich weder aus dem Tenor noch aus dem zur Auslegung des Tenors heranzuziehenden sonstigen Inhalt des Titels (Tatbestand und Entscheidungsgründe) ergibt, dass der Titel einen solchen weitergehenden Inhalt haben soll. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 888, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg 22 Ca 460/00 vom 27.04.2001 |
| Rechtskraft: | ja |
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