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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum11 / 2008 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1102/08 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:GG, AGG, LGG NRW
Schlagworte:Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?
Leitsatz:Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1102/08



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 860/08 vom 05.11.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, MTV Nr. 11 f. d. Kabinenpersonal der LTU
Schlagworte:Tarifliche Altersgrenze für Stewardessen
Leitsatz:Eine in der Luftfahrt tariflich bestimmte Altersgrenze von 60 Jahren für Kabinenpersonal ist nicht durch Sachgründe i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gerechtfertigt und daher rechtsunwirksam.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 860/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 Sa 927/08 vom 05.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Wird einem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die pro-rata-temporis-Zahlung eines Total Incentive Award in Höhe von 110.000,-- ¤ brutto für das erste Beschäftigungsjahr garantiert, in einem späteren Absatz für die Auszahlung des Bonus das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt vorausgesetzt, sind die vertraglichen Klauseln widersprüchlich und verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB.

2. Enspricht ein Bonus, bei dem der Vergütungscharakter im Vordergrund steht, 44 % der Gesamtvergütung, hat das Interesse des Arbeitgebers, durch eine Bindungsklausel auch künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter dem Interesse des Arbeitnehmers zurückzutreten.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 Sa 927/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 1034/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, BetrVG
Schlagworte:Gemeinsamer Betrieb, Treuwidrigkeit hier Kündigung, Geltendmachung im Berufungsverfahren
Leitsatz:1. Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt nicht vor, wenn es an einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern fehlt. Daran ändert auch nichts, dass bestimmte Dienstleistungen wie Personalverwaltung und Vergütungsabrechnung durch ein Unternehmen für die gesamte Firmengruppe erbracht werden und zudem eine Personenidentität in der Unternehmensleitung besteht (im Anschluss an BAG, Urteil v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - juris).

2. Der Unwirksamkeitsgrund der Treuwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung gem. § 242 BGB kann noch im Berufungsverfahren geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren erster Instanz seine Hinweispflicht gem. § 6 Satz 2 KSchG verletzt hat.

3. Nach der Neufassung des § 6 KSchG hat das Berufungsgericht den Rechtsstreit nicht wegen Verletzung der Hinweispflicht an die erste Instanz zurückzuverweisen, sondern in der Sache selbst über den erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten anderen Unwirksamkeitsgrund zu entscheiden.

4. Eine ordentliche Kündigung ist gem. § 242 BGB rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998, AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969). Zuvor ausgesprochene Abmahnungen können die Auswahlentscheidung in diesem Zusammenhang jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn die Beanstandungen eindeutig nicht gravierend waren (im Anschluss an BAG, Urteil vom 28.08.2003, AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1034/08


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