JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 02 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | AGG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ist ausschließlich der potentielle Arbeitgeber des Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle. 2. Dieser Anspruch kann zur Wahrung der zweimonatigen Ausschlussfrist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG nur gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber selbst oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter (§ 164 Abs. 1 BGB i. V. m. § 164 Abs. 3 BGB) geltend gemacht werden. 3. Der Berufung auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG kann im Einzelfall das Treu- und Glauben-Gebot (§ 242 BGB) entgegenstehen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1939/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG, KSchG, GKG |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 44/08 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung, Insolvenz, Vertragsauslegung |
| Leitsatz: | Eine einzelvertragliche Vereinbarung, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, ist nicht wegen ihres Zwecks, Beschäftigung zu sichern, einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet und der Betrieb stillgelegt wird (abweichend für tarifvertragliche Vereinbarung: BAG vom 19.01.2000 - 4 AZR 911/08 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1221/07 | |
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