JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | MTV für Redakteurinnen/Redakteure, RL Altersversorgung |
| Leitsatz: | Weder die tarifliche Jahresleistung (§ 4 MTV Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften) noch das Urlaubsgeld (§ 10 Nr. 7 dieses MTV) sind in die Berechnung der nach § 6 Nr. 1.1 i. V. m. § 6 Nr. 1.4 RL Altersversorgung gezahlten Altersversorgungsbeihilfen einzubeziehen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1521/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei Lohnhöhe |
| Leitsatz: | Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 8 TaBV 64/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen, Präventionsverfahren, Eingliederungsmanagement |
| Leitsatz: | 1. Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines einzigen konkreten Arbeitsplatzes, sondern auf behinderungsgerechte Beschäftigung (BAG vom 10.05.2005, AP Nr. 8 zu § 81 SGB IX). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Verfahren nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX nicht durchgeführt hat. 2. Das Unterlassen des Präventionsverfahrens und des Eingliederungsmanagements führt nicht dazu, dass es dem schwerbehinderten Menschen, der eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz begehrt, nicht obliegt, Tatsachen dafür darzulegen, dass ein solcher Arbeitsplatz frei ist, frei wird oder durch personelle Umorganisation frei gemacht werden kann. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 991/07 | |
| Rechtsgebiete: | BUrlG, MTV Einzelhandel für das Land NRW |
| Schlagworte: | Einzelhandel, Urlaub, Urlaubsübertragung, Verfall von Urlaubsansprüchen |
| Leitsatz: | 1. Der tarifliche Urlaubsanspruch des § 15 MTV Einzelhandel NRW, der wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht im Kalenderjahr genommen werden konnte, verfällt nicht, wenn er im Folgejahr bis zum 30.04. gewährt und genommen wird. 2. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer im Folgejahr über den 31.03. hinaus arbeitsunfähig krank war. Er kann in diesem Fall auch noch nach dem 31.03., aber vor dem 30.04. seine Urlaubsansprüche geltend machen, ohne dass sie nach § 24 Abs. 2 MTV erlöschen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1936/07 | |