JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 724/07 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, BErzGG, BGB |
| Schlagworte: | Befristeter Arbeitsvertrag, Vertretung wegen Elternzeit, ergänzende Vertragsauslegung |
| Leitsatz: | 1. Wird im Rahmen eines zeitbefristeten Arbeitsvertrages vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bei Dienstaufnahme der Stelleninhaberin endet und kehrt diese nach Ablauf der Befristung wegen Gewährung von Sonderurlaub nicht an ihren Arbeitsplatz zurück, ist eine nachträgliche Regelungslücke entstanden, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (im Anschluss an BAG v. 26.06.1996, NZA 1997, S. 200). 2. Die vereinbarte Zeitbefristung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei Kenntnis des Umstandes, dass die Stelleninhaberin Sonderurlaub beantragt und ihr dieser gewährt wird, der zur Vertretung beschäftigten Arbeitnehmerin eine Befristung bis zum Ablauf des Sonderurlaubs angeboten hätte. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 685/07 | |
| Rechtsgebiete: | AÜG |
| Schlagworte: | Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung |
| Leitsatz: | Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 270/07 | |
| Rechtsgebiete: | AÜG |
| Schlagworte: | Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung |
| Leitsatz: | Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 864/07 | |