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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum07 / 2007 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 07 / 2007



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 625/07 vom 27.07.2007

Rechtsgebiete:TVöD, TVG, BAT, BGB
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 625/07



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 944/07 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, BUrlG, TVG, GG, EGRL 2003/88
Schlagworte:Vertragsinhaltskontrolle ("ergänzende" Inbezugnahme von Tarifverträgen) - schriftliche Geltendmachung einer Forderung durch E-Mail - "unbefristeter" Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Leitsatz:1. Wird im Arbeitsvertrag auf die einschlägigen Tarifverträge nicht global, sondern nur "ergänzend" verwiesen, unterliegen die in Bezug genommenen Tarifregelungen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

2. Ein Anspruch wird im Sinne einer tariflichen Verfallklausel auch dann schriftlich erhoben, wenn dies in Form einer E-Mail geschieht und der Empfänger keine ernstlichen Zweifel daran haben kann, dass die Erklärung vom Absender abgegeben ist.

3. Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist weder auf das Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums i.S.v. § 163 BGB i.V.m. § 158 Abs. 2 BGB befristet, noch wird die Leistung "Urlaubsabgeltung" mit Ablauf dieser Fristen i.S.v. § 275 BGB unmöglich. Daher braucht der Arbeitnehmer den Abgeltungsanspruch nicht binnenfristig gemäß § 286 Abs. 1 BGB anzumahnen, um eine "Ersatzabgeltung" zu erhalten.

4. Die Arbeitsvertragsparteien können nicht wirksam vereinbaren, dass der Mindesturlaubsanspruch durch Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer wegen Arbeitsmangels nicht beschäftigt werden kann, erfüllt wird. Dass die arbeitsfreien Tage auch im Interesse des Arbeitnehmers lagen, macht sein Urlaubsverlangen nicht rechtsmissbräuchlich.

5. Will der Arbeitgeber gegen einen Bruttoentgeltanspruch aufrechnen, hat er den pfändbaren Teil des Nettoverdienstes anzugeben. Andernfalls ist die Aufrechnung unzulässig, § 394 BGB i.V.m. § 850 e, § 850 c ZPO.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 944/07

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 (18) Sa 416/06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:BGG
Leitsatz:1. Die Unterrichtung ist fehlerhaft und setzt den Lauf der Widerspruchsfrist gemäß § 613 a Abs. 6 BGB nicht in Gang, wenn über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs nicht unterrichtet worden ist.

2. Im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung kann der Arbeitnehmer - bis zur Grenze der Verwirkung - grundsätzlich unbefristet von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

3. Die Vertragsfortführung mit dem Betriebserwerber kann grundsätzlich vor Ablauf der Widerspruchsfrist nicht als Zustimmung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeberwechsel oder als stillschweigender Widerspruchsverzicht gewertet werden.

4. Der Arbeitnehmer hat ein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich der Feststellung, dass der Betriebsveräußerer die Verpflichtungen aus einer mit ihm abgeschlossenen Pensionierungsvereinbarung zu erfüllen hat. Kann der Arbeitnehmer seine sich aus der Vereinbarung ergebenden Ansprüche nur zum Teil beziffern, steht diese Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage nicht entgegen, da die Feststellungsklage geeignet ist, den Streit insgesamt zu beseitigen und das Rechtsverhältnis der Parteien zu klären.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 (18) Sa 416/06


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