JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB III, SGB X, BGB, InsO, TVG |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1517/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Aushändigung einer Kündigungskopie - sozialauswahlrelevante "Aufwertung" einer Abteilung zum Betrieb |
| Leitsatz: | 1. Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugegangen, wenn ihm das Kündigungsschreiben lediglich in Kopie übergeben wird. Dass dem Empfänger anlässlich der Übergabe der Kopie das Originalschreiben zur Ansicht und nicht zur Mitnahme vorgelegt wird ("Nur gucken, nicht anfassen"), genügt nicht für die in § 130 Abs. 1 BGB präsumierte Erlangung der Verfügungsgewalt. 2. Der Arbeitgeber kann nicht dadurch, dass er aus Anlass der Stillegung einer Abteilung diese zum selbständigen "Betrieb" aufwertet, die kündigungsschutzgesetzliche Privilegierung reklamieren, dass die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen ist und sich auch bei unternehmensweiter Versetzungsklausel nicht auf andere Betriebe erstreckt. Hinweis der Kammer: Parallelsache zu 12 Sa 461/07 (Urteil vom 27.06.2007) |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 132/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel |
| Leitsatz: | 1. Schriftformklauseln benachteiligen den Vertragspartner des Verwenders von AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen mit umfassend zur Vertretung des Verwenders der AGB berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (im Anschluss an BGH NJW 1986, S. 1809 und BGH NJW 1983, S. 1853 zu § 9 AGBG). 2. Ist eine Schriftformklausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, kann sie wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion (§ 306 Abs. 2 BGB) nicht mit dem Inhalt aufrechterhalten werden, dass sie Ansprüche, die aufgrund einer betrieblichen Übung entstanden sind, ausschließt, sofern die betriebliche Übung nicht schriftlich festgelegt wurde (im Anschluss an BAG AP Nr. 3 zu § 309 BGB). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 143/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, AktG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG |
| Leitsatz: | Bei dem Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente gemäß § 16 BetrAVG handelt es sich nicht um einen Anspruch, der im Sinne des § 303 Abs. 1 AktG zum Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages bereits begründet worden ist. § 16 BetrAVG sieht lediglich eine von der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners abhängige Anpassungschance vor, für die ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 1 AktG nicht besteht. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 Sa 944/06 | |