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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum03 / 2007 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 6 Sa 227/07 vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:MAVO, ArbGG, ZPO, BGB, AVR
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 227/07



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 292/07 vom 23.03.2007

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX, ZPO
Schlagworte:Annahmeverzug, Beschäftigungsanspruch
Leitsatz:1. Bei fehlendem Leistungsvermögen des Arbeitnehmers kommt der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers nicht in Verzug (§ 297 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast für das Unvermögen des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber (BAG AP Nr. 77 zu § 615 BGB). Hat der Arbeitgeber Indizien vorgetragen, aus denen auf Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann, ist es Sache des Arbeitnehmers, die Indizwirkung zu erschüttern (BAG AP Nr. 106 zu § 615 BGB).

2. Dem Antrag des Arbeitgebers auf Einholung eines arbeitsmedizinischen Sachverständigengutachtens ist nur dann zu entsprechen, wenn bei einer Gesamtwürdigung aller vorgetragenen Indizien zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers während des Annahmeverzugszeitraums bestehen.

3. Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend für den Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 292/07

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 306/07 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:EStG, BAT
Schlagworte:Kindergeldbezogener Anteil im Ortszuschlag, rückwirkende Änderung der Pflegegeld-Definition im EStG
Leitsatz:Auf das "Rückwirkungsverbot" kann sich nicht berufen, wer im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Rechtslage während des Rückwirkungszeitraums weder Dispositionen eingegangen ist noch solche unterlassen hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 306/07

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 3 Sa 30/07 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:MTV Chemische Industrie
Schlagworte:bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen
Leitsatz:§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 3 Sa 30/07


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