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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2007 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2007



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 638/06 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Grundsätze der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren
Leitsatz:1. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG richtet sich nach der Bedeutung der Sache für die Beteiligten sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache.

2. Die Bedeutung der Sache kann sich aus den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Arbeitgeberseite ergeben ebenso wie aus den Auswirkungen und Folgen für die Belegschaft.

3. Maßgeblich für die Bewertung ist der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrags bzw. dessen Begründetheit.

4. Bei der Streitwertfestsetzung ist der in zahlreichen Sonderbestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundtendenz des Arbeitsgerichtsverfahrens Rechnung zu tragen, die Verfahrenskosten zu begrenzen.

5. Maßstab ist dabei weder die finanzielle Situation des Arbeitgebers noch das Gebühreninteresse der Rechtsanwälte.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 638/06



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1148/06 vom 05.01.2007

Rechtsgebiete:BAT-KF, BGB
Schlagworte:außerordentliche Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen, Zumutbarkeit des Änderungsangebots (Bezug einer Dienstwohnung)
Leitsatz:1. Bei der nach § 55 Abs. 3 BAT-KF möglichen Kündigung des unkündbaren Angestellten handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund. §§ 54 BAT-KF, 626 BGB finden Anwendung.

2. Soweit § 55 Abs. 3 S. 2 BAT-KF die Kündigung zulässt, wenn dem Angestellten eine zumutbare, im Wesentlichen gleichwertige und entsprechend gesicherte Beschäftigungsmöglichkeit nachgewiesen wird, ist auch der für das gesamte Kündigungsrecht maßgebliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser fordert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diejenige auch ihm zumutbare Änderung anbietet, die den Gekündigten am wenigsten belastet, wenn mehrere Möglichkeiten zur Änderung der Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 17.03.2005, AP Nr. 58 zu § 15 KSchG 1969).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1148/06

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 (3) Sa 925/06 vom 05.01.2007

Rechtsgebiete:Leistungsordnung Bochumer Verband, BGB
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Schuldnerverzug, Ersatz eines Steuerschadens
Leitsatz:1. Nach den Regelungen des Bochumer Verbandes wird dem Arbeitgeber ebenso wie nach § 16 BetrAVG ein Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Anpassung des Ruhegeldes eingeräumt. § 315 Abs. 3 BGB findet daher entsprechende Anwendung (im Anschluss an BAG, AP Nr. 57 zu § 16 BetrAVG ).

2. Bei der Leistungsbestimmung durch Urteil gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird die Forderung erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils fällig (im Anschluss an BGH, NJW 2006, S. 2472). Das gilt jedoch nicht, wenn die Parteien eine Rückwirkung der Leistungsbestimmung vereinbart haben (im Anschluss an BGH, NJW-RR 2003, S. 1355, 1358).

3. Nach den Regelungen des Bochumer Verbandes erfolgt die Anpassungsprüfung und -entscheidung ebenso wie nach § 16 BetrAVG alle drei Jahre. Konkludent ist damit durch die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung nach den Regelungen des Bochumer Verbandes auch vereinbart, dass die Anpassungsbeträge dann fällig sind, wenn die jeweilige Leistung fällig ist. Gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es keiner Mahnung zur Herbeiführung des Schuldnerverzuges hinsichtlich der erhöhten Leistungen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 (3) Sa 925/06


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