JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft, Auslegung der Satzung der IG Metall |
| Leitsatz: | 1. Die Verwaltungsstellen der IG Metall sind im Beschlussverfahren nicht parteifähig. Die (parteifähige) Gewerkschaft kann sich jedoch durch die Verwaltungsstelle vertreten lassen. 2. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl fällt nach der Satzung der IG Metall der Verwaltungsstelle zu, in deren Bezirk der Betrieb gelegen ist. Die durch eine örtlich unzuständige Verwaltungsstelle erklärte Wahlanfechtung ist unwirksam und kann nicht nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG durch die örtlich zuständige Verwaltungsstelle oder durch den Vorstand der Gewerkschaft genehmigt werden. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 95/06 | |
| Rechtsgebiete: | MTV |
| Schlagworte: | Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung |
| Leitsatz: | 1. Für die Eingruppierung der Tätigkeit von Beschäftigungstherapeuten in der Vergütungsgruppe VIII der Anlage B zum Manteltarifvertrag vom 24.08.2004 ist keine Ausbildung erforderlich. 2. Die Bewährungszeiten nach dem MTV rechnen erst ab In-Kraft-Treten des Tarifvertrages (in Anlehnung an BAG vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 943/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EStG |
| Schlagworte: | Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassungen |
| Leitsatz: | 1. Das Feststellungsinteresse für eine Schadensfeststellung bei einer möglichen "progressionsbedingten" höheren Steuerbelastung wegen verspäteter Zahlung der Betriebsrentenanpassung durch den Arbeitgeber ist bereits dann zu bejahen, wenn ein derartiger Schaden bis zur endgültigen Klärung im Einkommensteuerjahresausgleich nicht ausgeschlossen ist. 2. Das vermeintliche Vertrauen in eine höchstrichterliche Rechtsprechung schließt ein Verschulden gem. § 276 Abs. 1 BGB nicht aus. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 913/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Aktienoptionsplan, Wertsteigerungsrechte ("SARs"), Aufhebungsvertrag mit Ausgleichsklausel, Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten |
| Leitsatz: | 1. Schließt ein Arbeitnehmer einen Aktienoptionsvertrag nicht mit seinem Arbeitgeber sondern mit einem anderen Konzernunternehmen, kann zugleich eine Verschaffungsschuld des Arbeitgebers begründet worden sein, wenn dieser die Bezugsrechte ausdrücklich auch als eigene Leistung zuteilt. 2. Neben einen Aktienoptionsvertrag bestehende Verschaffungsansprüche und Wertsteigerungsrechte aus einem "Long Term Incentiv Plan" (stock appreciation rights) können aufgrund einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag erlöschen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber diesen bei Abschluss des Aufhebungsvertrags über den damit verbundenen Verlust solcher Ansprüche hätte aufklären müssen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 (15) Sa 138/06 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 12 / 2006 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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