JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 10 / 2006
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| Rechtsgebiete: | TzBfG, HHG NW 2004/2005 |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | 1. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist aus haushaltsrechtlichen Gründen sachlich gerechtfertigt im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, wenn die Beschäftigung als Aushilfskraft ungeachtet eines tatsächlichen Bedarfs auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005 in dem Umfang erfolgt, in dem Mittel aus vorübergehend nicht in Anspruch genommenen Planstellen oder Stellenanteilen vorhanden sind. 2. Darüber hinausgehend ist eine "finanzielle Kongruenz" zwischen den vorübergehend frei gewordenen Mitteln aus der Planstelle des beurlaubten Beschäftigten und dem Vergütungsaufwand für die Ersatzkraft zur sachlichen Rechtfertigung der Befristung nicht erforderlich (ebenso LAG Hamm vom 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05 und vom 14.09.2006 - 11 Sa 220/06; a.A. LAG Düsseldorf vom 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05 und LAG Düsseldorf vom 11.08.2006 - 9 Sa 459/06). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 613/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, ArbPlSchG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Anrechnung von Wehrdienstzeiten |
| Leitsatz: | 1.) Unter "Regelzeit" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG ist für den Bereich des Hochschulstudiums die festgelegte Regelstudienzeit und nicht die durchschnittliche Studiendauer zu verstehen. 2.) Eine Überschreitung der Regelzeit ist auch dann "unzulässig" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG, wenn sie dem Studierenden nicht vorwerfbar ist. Maßstab ist insoweit nicht die subjektive Vorwerfbarkeit, sondern die objektive Rechtslage. Es bedarf eines normierten Zulässigkeitsgrundes für das Überschreiten der Regelzeit. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 568/06 | |