JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, VO (EWG) Nr. 1612/68, VersorgungsTV |
| Schlagworte: | Ausschluss von in Griechenland beamteten BAT-Lehrkräften aus der VBL-Zusatzversorgung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 734/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Abstellung zu "Workshops" als Versetzung? |
| Leitsatz: | Die Abstellung von Arbeitnehmern zu sogenannten "Workshops" stellt keine nach § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (Einzelfallentscheidung). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 51/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG 1972 |
| Schlagworte: | Karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft |
| Leitsatz: | Ist das streitige Krankenhaus von der Diakonie unter Abweichung von den von ihr selbst aufgestellten und als unabdingbar bezeichneten Mindestanforderungen als Mitglied aufgenommen worden, so ist für die Anerkennung als karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft i. S. von § 118 (2) BetrVG 1972 entscheidend, ob dennoch das von der Rechtsprechung geforderte Mindestmaß an Einflussmöglichkeiten der Kirche gegeben ist, das es rechtfertigen würde, den Arbeitgeber von den Konfrontationen staatlicher Betriebsverfassung zu befreien. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 8 TaBV 58/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, BOKraft, DFBus |
| Leitsatz: | 1. §§ 3 und 4 BOKraft vom 21.06.1975 (BGBl. I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 4 der VO vom 22.01.2004 (BGBl. I 2004, S. 117), enthalten keine Rechtsgrundlage dafür, dass der von einem Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs nach § 4 Abs. 1 BOKraft bestellte Betriebsleiter einem Omnibusfahrer die betriebliche Fahrerlaubnis entziehen kann. 12. Ein dennoch durch den Betriebsleiter erfolgter Entzug der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis ist kein Verwaltungsakt i. S. von § 35 Satz 1 VwVfG und bindet deshalb nicht das Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs in seiner Entscheidung, dem von einem solchen Erlaubnisentzug betroffenen Omnibusfahrer außerordentlich nach § 626 Abs. 1 BGB bzw. ordentlich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG personenbedingt zu kündigen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 535/06 | |