JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe |
| Leitsatz: | 1.) Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass bei Erreichen bestimmter Ziele an den Arbeitnehmer eine Tantieme gezahlt wird und dass die zu erreichenden Ziele einseitig von dem Arbeitgeber vorgegeben und festgelegt werden und unterlässt der Arbeitgeber dann pflichtwidrig im Bezugszeitraum die Zielvorgabe und vereitelt damit die Zielerreichung durch den Arbeitnehmer, ist in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB der Bedingungseintritt, nämlich die Zielerreichung zu fingieren. Dem Arbeitnehmer steht dann der Erfüllungsanspruch auf die vertraglich geregelte Tantieme zu. 2.) Der entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB steht die Regelung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB in diesen Fällen nicht entgegen. Über § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB könnte lediglich die Zielvorgabe als solche ersetzt werden. Damit wird aber nicht die Frage beantwortet, ob der Arbeitnehmer die Ziele bei rechtzeitig im Bezugszeitraum erfolgter Vorgabe auch erreicht hätte. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 465/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EStG, SGB IV |
| Schlagworte: | Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzinteresse für die Vollstreckungsgegenklage entfällt, wenn der Vollstreckungsgegenbeklagte (Gläubiger) eine Zwangsvollstreckung unzweifelhaft nicht mehr beabsichtigt. 2. Zur Präklusion des Erfüllungseinwandes, wenn der Arbeitgeber bereits vor seiner (uneingeschränkten) Verurteilung zur Bruttolohnzahlung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 357/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Eine sog. Gleichstellungsabrede ist dahin auszulegen, dass § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB im Falle anderweitiger, wechselseitiger kongruenter Tarifbindung beim übernehmenden Arbeitgeber in gleicher Weise Anwendung finden soll, wie es der Fall gewesen wäre, wenn statt der arbeitsvertraglichen Gleichstellung auf Arbeitnehmerseite vor dem Betriebsübergang eine kongruente Tarifbindung (kraft Gewerkschaftszugehörigkeit) bestanden hätte. Einer (ausdrücklichen) "Tarifwechselklausel" bedarf es insoweit nicht. (entgegen LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 (4) Sa 62/06 | |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV vom 21.06.1991 |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV gilt für Personen, die die Befähigungsvoraussetzungen für die eingeschlagene Laufbahn im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. 2. Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn der überwiegende Teil der 36-monatigen theoretischen und praktischen Fortbildung einschließlich der mündlichen und praktischen Prüfung in den alten Bundesländern absolviert wurde. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 1612/05 | |