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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum06 / 2006 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 998/05 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:TVG, ZVK-TV Brot- und Backwarenindustrie
Schlagworte:ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie, industrielle Herstellung von tiefgefrorenen Backwaren
Leitsatz:Ein Betrieb zur industriellen Produktion halbfertiger, tiefgefrorener Backspezialitäten wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfasst, wenn die Produkte mit Waren aus dem Angebot der handwerklichen Bäckereien auf dem Markt unmittelbar konkurrieren (hier: Backwaren zum Aufbacken bzw. Fertigbacken).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 998/05



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 (18) Sa 167/06 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Abgeltung von Überstunden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:1. Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.

2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 (18) Sa 167/06

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 307/06 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:RVG, VV RVG
Schlagworte:Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten Arbeitsverhältnisses und anschließender Klagerücknahme
Leitsatz:Eine Einigungsgebühr i. S. d. Nr. 1000 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer daraufhin die Klage zurücknimmt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 307/06


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