JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Die (Voraus-)Abtretung eines dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes (§§ 9, 10 KSchG i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG a. F. und n. F.) ist nicht nach § 399 1. Alt. BGB wegen ihrer Entschädigungsfunktion (zuletzt wieder BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3) ausgeschlossen. 2. Voraussetzung für eine wirksame Vorausabtretung ist, dass die abgetretene Forderung, hier der Abfindungsanspruch, von dem Abtretungsvertrag erfasst wird. Dies ist nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung festzustellen. 3. Die Vorausabtretung von Arbeitsentgeltansprüchen schließt nicht den Abfindungsanspruch ein. Dem steht nicht die Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 - EzA § 767 ZPO Nr. 2), wonach die Pfändung von Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO auch eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, entgegen (vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA-RR 2006, 365, 366). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 291/06 | |
| Rechtsgebiete: | BVO NRW in Verbindung mit Nr. 18.3 VVzBVO |
| Schlagworte: | Beihilfe für Kontrazeptionsmittel (Anti-Baby-Pille) |
| Leitsatz: | Kein Anspruch auf Beihilfe für Kontrazeptionsmittel (Anti-Baby-Pille) zwischen dem 20. und 45. Lebensjahr, wenn das Mittel trotz einer medizinischen Indikation zumindest auch dem Nebenzweck einer Empfängnisverhütung dient. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 (6) Sa 209/06 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG, GKG |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 288/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, Leistungsordnung Bochumer Verband |
| Schlagworte: | Festsetzung der Gruppenbeträge nach § 3 Abs. 1 der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes |
| Leitsatz: | Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 294/06 | |