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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum06 / 2006 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 291/06 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Die (Voraus-)Abtretung eines dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes (§§ 9, 10 KSchG i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG a. F. und n. F.) ist nicht nach § 399 1. Alt. BGB wegen ihrer Entschädigungsfunktion (zuletzt wieder BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3) ausgeschlossen.

2. Voraussetzung für eine wirksame Vorausabtretung ist, dass die abgetretene Forderung, hier der Abfindungsanspruch, von dem Abtretungsvertrag erfasst wird. Dies ist nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung festzustellen.

3. Die Vorausabtretung von Arbeitsentgeltansprüchen schließt nicht den Abfindungsanspruch ein. Dem steht nicht die Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 - EzA § 767 ZPO Nr. 2), wonach die Pfändung von Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO auch eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, entgegen (vgl. auch LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05 - NZA-RR 2006, 365, 366).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 291/06



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 (6) Sa 209/06 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:BVO NRW in Verbindung mit Nr. 18.3 VVzBVO
Schlagworte:Beihilfe für Kontrazeptionsmittel (Anti-Baby-Pille)
Leitsatz:Kein Anspruch auf Beihilfe für Kontrazeptionsmittel (Anti-Baby-Pille) zwischen dem 20. und 45. Lebensjahr, wenn das Mittel trotz einer medizinischen Indikation zumindest auch dem Nebenzweck einer Empfängnisverhütung dient.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 (6) Sa 209/06

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 288/06 vom 16.06.2006


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 15 Sa 294/06 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:BGB, Leistungsordnung Bochumer Verband
Schlagworte:Festsetzung der Gruppenbeträge nach § 3 Abs. 1 der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes
Leitsatz:Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 294/06


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