JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV gilt für Personen, die die Befähigungsvoraussetzungen für die eingeschlagene Laufbahn im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. 2. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn von der 36-monatigen Ausbildung 2/3 der praktischen Ausbildung, 90 % der theoretischen Ausbildung und der mündliche Teil der Prüfung in den Beitrittsländern absolviert wurde (teilweise Abweichung vom BAG vom 10.02.2005 - 6 AZR 515/04 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 1645/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, ZPO |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 57/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, HaushaltsG NRW, BAT |
| Schlagworte: | Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | 1. Vereinbart ein öffentlicher Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis mit einem 0,25 Stellenanteil am 21.08.2005, mit einem weiteren 0,5-Stellenanteil am 31.08.2005 und mit einem weiteren 0,125-Stellenateil am 31.12.2005 endet, ist eine solche Regelung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Haushaltsmittel gemäß dem HaushaltsG NRW nur im Umfang des jeweiligen Stellenanteils zur Verfügung stehen. 2. Nach § 7 Abs. 3 HaushaltsG NRW können Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaber vorübergehend keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung u.a. von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden. Bei diesen "Aushilfskräften" handelt es sich nicht um Aushilfsangestellte i.S. der SR 2 y BAT (entgegen LAG Köln Urteil vom 11.05.2004 - 7 Sa 1629/94, NZA-RR 2006,104). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 (9) Sa 65/06 | |