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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2006 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 1052/05 vom 17.01.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage
Leitsatz:Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX gilt nach der gesetzlichen Neuregelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auch dann, wenn das Integrationsamt die Schwerbehinderung nach einem zunächst verneinenden Bescheid erst nach Widerspruch und Klageerhebung nach Zugang der Kündigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, der vor Zugang der Kündigung liegt, feststellt (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 1052/05



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1222/05 vom 13.01.2006

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Verringerung der Arbeitszeit
Leitsatz:Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1222/05

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 668/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO
Leitsatz:Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 668/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 1315/05 vom 04.01.2006

Rechtsgebiete:HdaVÄndG, HRG, TzBfG, EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, BGB
Schlagworte:Unwirksamkeit von Befristungen nach dem HRG 2002, Zulässigkeit der rückwirkenden Heilung der unwirksamen Befristung nach dem HdaVÄndG vom 27.12.2004, Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Weiterbeschäftigung
Leitsatz:1. Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 - sind arbeitsvertragliche Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz unwirksam; sie sind nicht nach § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam.

2. Die unwirksamen Befristungen sind rückwirkend nach § 57 f Abs. 1 HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl I 3835) wirksam geworden; verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urteile vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 und 152/05)

3. Eine innerbetriebliche Weisung, dass eine befristete Beschäftigung im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus (Haushaltsstellen und Drittmittel) bis zum 40. Geburtstag des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin beendet sein muss, verstößt gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78 EG; sie ist durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer kann mit dieser Begründung nicht die Unwirksamkeit der Befristung oder seine Weiterbeschäftigung verlangen.

4. Im Hochschulbereich ist "anderer Teil" i.S.d. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (ständige Rechtsprechung des BAG; statt aller BAG Urteil v. 21.02.2001 - 7 AZR 98/00, EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 24).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1315/05


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