JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2006
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage |
| Leitsatz: | Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX gilt nach der gesetzlichen Neuregelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auch dann, wenn das Integrationsamt die Schwerbehinderung nach einem zunächst verneinenden Bescheid erst nach Widerspruch und Klageerhebung nach Zugang der Kündigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, der vor Zugang der Kündigung liegt, feststellt (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 1052/05 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Verringerung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1222/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG VV |
| Schlagworte: | Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO |
| Leitsatz: | Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 668/05 | |
| Rechtsgebiete: | HdaVÄndG, HRG, TzBfG, EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, BGB |
| Schlagworte: | Unwirksamkeit von Befristungen nach dem HRG 2002, Zulässigkeit der rückwirkenden Heilung der unwirksamen Befristung nach dem HdaVÄndG vom 27.12.2004, Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Weiterbeschäftigung |
| Leitsatz: | 1. Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 - sind arbeitsvertragliche Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz unwirksam; sie sind nicht nach § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam. 2. Die unwirksamen Befristungen sind rückwirkend nach § 57 f Abs. 1 HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl I 3835) wirksam geworden; verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urteile vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 und 152/05) 3. Eine innerbetriebliche Weisung, dass eine befristete Beschäftigung im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus (Haushaltsstellen und Drittmittel) bis zum 40. Geburtstag des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin beendet sein muss, verstößt gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78 EG; sie ist durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer kann mit dieser Begründung nicht die Unwirksamkeit der Befristung oder seine Weiterbeschäftigung verlangen. 4. Im Hochschulbereich ist "anderer Teil" i.S.d. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (ständige Rechtsprechung des BAG; statt aller BAG Urteil v. 21.02.2001 - 7 AZR 98/00, EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 24). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1315/05 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 01 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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