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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum10 / 2005 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 10 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 823/05 vom 17.10.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw, Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
Leitsatz:1. Die Rechtsprechung, nach der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Pkw des Arbeitnehmers entstandenen Schäden zu ersetzen hat, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde, beruht auf einer Risikoverteilung nach Verantwortungsbereichen (vgl. BAG, Urteil vom 08.05.1980, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, BAG, Urteil vom 14.12.1995, AP Nr. 13 zu § 611 BGB Gefährungshaftung des Arbeitgebers).

2. Eine Haftung des Arbeitgebers kommt deshalb in der Regel nicht in Betracht, wenn ein Unfall allein auf die Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugs des Arbeitnehmers zurückzuführen ist (hier: mangelhafte Bereifung an einem kurz zuvor erworbenen Gebrauchtwagen). In diesem Fall realisiert sich keine mit der betrieblichen Tätigkeit untrennbar verbundene Unfallgefahr.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 823/05



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 931/05 vom 12.10.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, AÜG, KSchG
Schlagworte:Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch
Leitsatz:Es kann offen bleiben, ob unter der Annahme, dass Arbeitnehmer, die im Fall des Übergangs ihres Beschäftigungsbetriebs Widerspruch i. S. v. § 613 a Abs. 6 BGB erhoben haben, betriebslos und also betriebsratslos werden, allein deshalb, weil ein anderer Betrieb des Arbeitgebers, z. B. die Hauptverwaltung, das Kündigungsrecht ausübt, der in diesem Betrieb gewählten Betriebsrat zur Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören wäre (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1996, 2 AZR 559/95, AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972). Jedenfalls sind Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Widerspruch im Wege der "Konzernleihe" von ihrem Arbeitgeber an den Betriebserwerber zur Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist überlassen werden, hinsichtlich einer nachfolgenden Kündigung dem "Verleiherbetrieb" des Arbeitgebers zuzuordnen, so dass der Arbeitgeber einen dort gewählten Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 931/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 15 Sa 355/05 vom 06.10.2005

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO, StGB
Leitsatz:1. Die Unterrichtungspflicht aus § 613 a Abs. 5 Ziff. 2 BGB bezieht sich nicht auf das Motiv oder den (wirtchaftlichen) Beweggrund fuer den Betriebsuebergang.

2. Die Unterrichtungspflicht aus § 613 a Abs. 5 Ziff. 3 BGB bezieht sich nicht auf die Solvenz des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteiles.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 355/05


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