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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum09 / 2005 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 788/05 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Leitsatz:Zwar ist der Arbeitgeber, wenn es zur Stilllegung einer Betriebsabteilung kommt, gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 BetrVG u. U. auch verpflichtet, für das dort beschäftigte Betriebsratsmitglied in einer anderen Betriebsabteilung einen geeigneten Arbeitsplatz durch Kündigung freizumachen (vgl. nur BAG 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - EzA § 15 KschG Nr. 55, unter B I 3 a der Gründe). Dabei sind jedoch die sozialen Belange des hiervon betroffenen Arbeitnehmers und die berechtigten betrieblichen Interessen an seiner Weiterbeschäftigung einerseits gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung andererseits gegeneinander abzuwägen (so auch schon LAG Düsseldorf 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97 - LAGE § 15 KSchG Nr. 16, S. 10).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 788/05



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1965/04 vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, BGB, ArbGG
Schlagworte:Streit um den Bestand einer Versorgungszusage, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund einzelvertraglicher Zusage, betrieblicher Übung oder aus Gründen der Gleichbehandlung ? Präklusion verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1965/04

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 478/05 vom 06.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Rechtsnachfolge, Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel
Leitsatz:1. Ist ein Vollstreckungstitel (hier aus einem Arbeitsverhältnis) gegen den Insolvenzverwalter erwirkt worden und wird später das Insolvenzverfahren mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf den Schuldner als Rechtsnachfolger des Insolvenzverwalters erfolgen.

2. Eine Titelumschreibung ist jedoch mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, wenn der Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Titelumschreibung wäre vollstreckungsrechtlich wertlos.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 478/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 212/05 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige Tätigkeiten, Berechnung nach Zeitabschnitten
Leitsatz:1. Bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes im Sinne des § 615 Satz 2 BGB hat keine Gesamtberechnung zu erfolgen, sondern eine Berechnung nach Zeitabschnitten (entgegen BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98 -).

2. Hat ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs höherwertige Tätigkeit als bei seinem Hauptarbeitgeber geleistet (hier: Flugkapitän statt Co-Pilot), beschränkt sich die Anrechnung des Zwischenverdienstes nicht auf das fiktive Gehalt eines Co-Piloten.

3. Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit hat, kann er gemäß §§ 683, 679, 670 BGB gegenüber seinem Hauptarbeitgeber geltend machen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 212/05


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