JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 09 / 2005
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| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Leitsatz: | Zwar ist der Arbeitgeber, wenn es zur Stilllegung einer Betriebsabteilung kommt, gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 BetrVG u. U. auch verpflichtet, für das dort beschäftigte Betriebsratsmitglied in einer anderen Betriebsabteilung einen geeigneten Arbeitsplatz durch Kündigung freizumachen (vgl. nur BAG 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - EzA § 15 KschG Nr. 55, unter B I 3 a der Gründe). Dabei sind jedoch die sozialen Belange des hiervon betroffenen Arbeitnehmers und die berechtigten betrieblichen Interessen an seiner Weiterbeschäftigung einerseits gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung andererseits gegeneinander abzuwägen (so auch schon LAG Düsseldorf 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97 - LAGE § 15 KSchG Nr. 16, S. 10). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 788/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG, BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Streit um den Bestand einer Versorgungszusage, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund einzelvertraglicher Zusage, betrieblicher Übung oder aus Gründen der Gleichbehandlung ? Präklusion verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1965/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO |
| Schlagworte: | Rechtsnachfolge, Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel |
| Leitsatz: | 1. Ist ein Vollstreckungstitel (hier aus einem Arbeitsverhältnis) gegen den Insolvenzverwalter erwirkt worden und wird später das Insolvenzverfahren mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf den Schuldner als Rechtsnachfolger des Insolvenzverwalters erfolgen. 2. Eine Titelumschreibung ist jedoch mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, wenn der Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Titelumschreibung wäre vollstreckungsrechtlich wertlos. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 478/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige Tätigkeiten, Berechnung nach Zeitabschnitten |
| Leitsatz: | 1. Bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes im Sinne des § 615 Satz 2 BGB hat keine Gesamtberechnung zu erfolgen, sondern eine Berechnung nach Zeitabschnitten (entgegen BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98 -). 2. Hat ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs höherwertige Tätigkeit als bei seinem Hauptarbeitgeber geleistet (hier: Flugkapitän statt Co-Pilot), beschränkt sich die Anrechnung des Zwischenverdienstes nicht auf das fiktive Gehalt eines Co-Piloten. 3. Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit hat, kann er gemäß §§ 683, 679, 670 BGB gegenüber seinem Hauptarbeitgeber geltend machen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 212/05 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 09 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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