JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 06 / 2005
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | TzBfG, HdaVÄndG, HRG 2002, HRG 2000, HRG 2004 |
| Leitsatz: | 1) Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 - sind arbeitsvertragliche Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz 2002 unwirksam; sie sind nicht nach § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam. 2) Die unwirksamen Befristungen sind rueckwirkend nach § 57 f Abs. 1 HdaVAendG vom 27.12.2004 (BGBl. I 3835) wirksam geworden; verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 100/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, AÜG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein Arbeitnehmer hat kein Feststellungsinteresse i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO auf Klärung, dass die von ihm geltend gemachte Dauer des Bestands eines Arbeitsverhältnisses gemäß Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG als Betriebszugehörigkeit i. S. der betrieblichen Versorgungsbedingungen des Entleihers gilt, wenn dieser ausdrücklich zugesteht, dass nach seiner Versorgungsordnung die Zeit, für die der Bestand des Arbeitsverhältnisses rechtskräftig nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG festgestellt wird, auch als Dienstzeit für die Altersversorgung zählt (einschränkend gegenüber BAG 18.02.2003 - 3 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG). 2. Das Recht eines Arbeitnehmers, sich darauf zu berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zu stehen, kann wie jedes andere Recht verwirken (wie BAG 30.01.1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; BAG 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG; einschränkend BAG 18.02.2003 - 2 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 218/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund |
| Leitsatz: | Ein für die "Beschäftigungsverfügung" erforderlicher Verfügungsgrund ergibt sich nicht schon daraus, dass andernfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf erlischt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 352/05 | |
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