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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum03 / 2005 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1782/04 vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt
Leitsatz:1. Das Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen erfordert bei einer Klausel, nach der ein Preisnachlass beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten Kraftfahrzeuges entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, dass nicht nur die Voraussetzungen für den Wegfall klar und verständlich dargestellt werden, sondern auch wegen der Höhe der Forderung des Arbeitgebers nicht erst eine intensive Beschäftigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Nachfrage notwendig wird (im Anschluss an BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).

2. Die Angabe der prozentualen Höhe des Preisnachlasses und der Umsatzsteuer in einer solchen Klausel bereitet dem Arbeitgeber keine unüberwindbaren Schwierigkeiten.

3. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1782/04



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 4 Sa 1919/04 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung bei Abschluss des befristeten Vertrages
Leitsatz:Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer bereits bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vorsorglich auf die Pflicht zur Arbeitslosmeldung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 SGB III hinzuweisen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 Sa 1919/04

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1931/04 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII, BAT/VKA
Schlagworte:Eingruppierung Jugendhilfeplaner
Leitsatz:1. Die Tätigkeit als Jugendhilfeplaner im Bereich kommunaler Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII) setzt keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung i. S. d. VergGr II Fallgr. 1 a BAT/VKA voraus und beinhaltet auch keine entsprechenden Tätigkeiten aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen. Sie erfordert keinen grundsätzlich akademischen Zuschnitt (abw. LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2001 - 15 Sa 959/01 -).

2. Die Aufgaben eines Jugendhilfeplaners können ebenso von Fachhochschulabsolventen erledigt werden. Sie führen nicht zu einer Eingruppierung nach VergGr II Fallgr. 1 a BAT/VKA.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1931/04


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