JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 05 / 2004
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten Erstattungsansprüchen |
| Leitsatz: | 1. Den Parteien eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht bleibt es unbenommen, entgegen der Regelung in § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG einen Kostenerstattungsanspruch zugunsten einer Partei zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich erfolgen. 2. Die materiell-rechtlich wirksame Vereinbarung über die Erstattung der nach § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG gesetzlich nicht erstattungsfähigen Kosten kann jedoch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO durchgesetzt werden. Sind diese Ansprüche in einem etwaigen Vergleich nicht bereits auch der Höhe nach tituliert, muss sich der Anspruchsteller bei einem Streit hierüber auf den Prozessweg verweisen lassen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 274/04 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, GG, Eingruppierungstarifvertrag |
| Schlagworte: | Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung |
| Leitsatz: | Tarifauslegung - Begriff des "Systemtechnikers" - Abgrenzung zu den Tätigkeitsbeispielen für "FS-Ingenieure" |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 191/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsteilübergang, Zuordnung |
| Leitsatz: | Besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Streit, ob ihr Arbeitsverhältnis wegen Veräußerung eines Betriebsteils nach § 613 a BGB auf einen neuen Inhaber übergegangen ist, kann nur nach objektiven Gesichtspunkten entschieden werden, ob der Arbeitnehmer dem übergegangenen Betriebsteil zuzuordnen ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers (BAG 13.11.1997, AP Nr. 170 zu § 613 a BGB). Diese ist jedoch unwirksam, wenn durch Arbeitsvertrag die Zuordnung zu einem anderen Betrieb oder Betriebsteil vereinbart ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 (14) Sa 1691/03 | |