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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum03 / 2004 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 1827/03 vom 12.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Abfindungsanspruch, Sozialplan, Vererbbarkeit
Leitsatz:1. Sieht eine Betriebsvereinbarung (ein Sozialplan) vor, dass an den Arbeitnehmer eine Abfindung für die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen sozialen Nachteile gezahlt wird, entsteht dieser Anspruch in der Regel mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist damit auch vererbbar (im Anschluss an BAG, Urteil v. 22.05.1996, AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil v. 22.05.1996, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).

2. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abfindungsanspruchs ändert sich nicht dadurch, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses befristet in eine Vermittlungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechselt und die Abfindung nach der Betriebsvereinbarung erst beim Ausscheiden aus dieser Gesellschaft ausgezahlt werden soll. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Regelung zum Wegfall des Abfindungsanspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Vermittlungs- und Qualifizierungsgesellschaft besteht, sondern sogar eine zusätzliche Zahlung bei freiwilligem Ausscheiden des Arbeitnehmers innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorgesehen ist.

3. Legt eine Betriebsvereinbarung (ein Sozialplan) fest, dass eine Abfindung durch eine Vermittlungs- und Qualifizierungsgesellschaft "namens und im Auftrag" des Arbeitgebers gezahlt wird, bleibt dieser Schuldner des Abfindungsanspruchs.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1827/03



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1851/03 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige betriebliche Übung
Leitsatz:1. Wie eine betriebliche Übung gegenüber Betriebsrentnern entstehen und anspruchsbegründende Wirkung erzeugen kann (so BAG 29.04.2003 - 3 AZR 247/02 - EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 4), kann diese Wirkung auch nach den vom Bundesarbeitsgericht hierzu entwickelten Regeln (vgl. z. B. BAG 27.06.2001 - 10 AZR 488/00 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 44) durch eine geänderte betriebliche Übung wieder aufgehoben werden.

2. Soll durch eine gegenläufige betriebliche Übung ein Teil der dem Betriebsrentner gemachten Versorgungszusage (hier: Rentnerweihnachtsgeld) beseitigt werden, bedarf es hierfür zunächst seitens des Versorgungsschuldners eines eindeutigen verschlechternden Änderungsangebots. Dieses kann nicht in einem Teil-Widerruf der dem Betriebsrentner gemachten Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage gesehen werden (im Anschluss an BAG 29.04.2003 - 3 AZR 247/02 - a. a. O.).

3. Aber selbst wenn man den Teil-Widerruf als verschlechterndes Änderungsangebot ansähe, könnte von einer Annahme dieses Angebots seitens eines Betriebsrentners nicht schon deshalb ausgegangen werden, weil dieser erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Parallelprozessen Zahlungsklage erhoben hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1851/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1484/03 vom 10.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, GG, VO zu SchFG NW
Schlagworte:Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der Beurteilungslage nach den Urteilen des OVG Münster vom 15.10.2003 (6 A 4134/02 pp.)
Leitsatz:Hat eine angestellte Lehrkraft nach § 4 VO zu § 5 SchFG NW "Vorgriffsstunden" geleistet und scheidet sie vor der ab dem Schuljahr 2008/09 vorgesehenen Gewährung der entsprechenden "Ermäßigungsstunden" aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen aus dem Dienst aus, steht ihr Vergütung für die "Vorgriffsstunden" zu.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1484/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1765/03 vom 03.03.2004

Rechtsgebiete:BErzGG, TzBfG
Schlagworte:Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters
Leitsatz:Zu der Obliegenheit des Arbeitgebers, sein Organisationskonzept, im Außendienst nur Vollzeitkräfte zu beschäftigen, auf die (befristete) Einrichtung von Teilzeitstellen umzustellen und auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer für die Teilzeitstelle zu suchen, durch die der durch die Arbeitszeitverringerung entstehende Arbeitszeitausfall abgedeckt werden müsste.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1765/03


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