JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Leitsatz: | Der Umstand, dass § 40 Abs. 2 BetrVG die Zurverfügungstellung von Büropersonal für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats vorschreibt, bedeutet, dass eine Bürokraft auch zur Hilfe bei der Bewältigung der internen organisatorischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben, die keiner Beschlussfassung durch den Betriebsrat bedürfen und in der Regel wiederkehrend anfallen, eingesetzt werden darf (so schon LAG Baden-Württemberg vom 25.11.1987 - 2 TaBV 3/87 - AiB 1988, 185). Was im Einzelnen unter derartige Aufgaben fällt, hängt sowohl von den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebes, also auch von der Größe des betreffenden Betriebsrats ab. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 TaBV 33/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Invaliditätsrente, Versorgungsordnung, Begrenzung des Berechnungseinkommens, ratierliche Kürzung |
| Leitsatz: | 1) Bei der Berechnung der Unverfallbarkeit einer betrieblichen Invaliditätsrente gilt § 2 BetrAVG. 2) Änderungen einer Versorgungsordnung, bei denen in eine bereits erdiente Anwartschaft auf Bezug von Invaliditätsrente eingegriffen wird, sind unzulässig, wenn sie unverhältnismäßig sind und schützenswertes Vertrauen verletzen. Dies gilt auch für einen Eingriff in eine bereits erdiente Dynamik. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1353/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Leitsatz: | Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhaeltnis vor einer Betriebsaenderung aufgeloest worden ist, koennen in dem ueber die Betriebsaenderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitaetspraemie", die fuer die tatsaechliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kuendigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1455/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, ZPO, StGB |
| Leitsatz: | 1. Zur Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes (§ 83 ArbGG) zu Lasten des Betriebsratsmitgliedes im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG. 2. Zur Pfandkehr als Kuendigungsgrund, zur Unpfaendbarkeit gebrauchter Kuechenmoebel und einer gebrauchten Waschmaschine und zur Interessenabwaegung bei Eigentums-, Vermoegens- und aehnlichen Delikten. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 69/03 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 01 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum