JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB IV |
| Schlagworte: | Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem schwerbehinderten Menschen erklären, wenn ihm das Integrationsamt mündlich oder fernmündlich seine Zustimmungsentscheidung mitgeteilt hat. 2. Dies setzt allerdings voraus, dass das Integrationsamt die förmliche schriftliche Entscheidung getroffen hat, die nur noch zugestellt werden muss; die mündliche Weitergabe einer noch nicht schriftlich vorliegenden Entscheidung reicht nicht aus. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1588/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BetrVG, KSchG |
| Leitsatz: | Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1188/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrAVG, ZPO |
| Schlagworte: | Urteilsabsetzung nach über fünf Monaten durch einen zwischenzeitlich in den Ruhestand getretenen Kammervorsitzenden des Arbeitsgerichts |
| Leitsatz: | Wird ein arbeitsgerichtliches Urteil vom Vorsitzenden erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung unterzeichnet, ist wegen des abnehmenden instanzrichterlichen Erinnerungsvermögens nicht gewährleistet, dass die schriftlichen Urteilsgründe die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse zutreffend wiedergeben (vgl. BVerfG <1. Senat>, Beschluss vom 15.09.2003, NZA 2003, 1355). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorsitzende zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.1990, NJW 1991, 1192). Es liegt ein Urteil ohne Gründe vor, gegen das nach Ablauf der Fünfmonatsfrist innerhalb von einem Monat Berufung eingelegt werden muss. Für die Berufungsbegründung reicht der Hinweis auf die fehlende bzw. verspätete Urteilszustellung aus. Einer Zurückverweisung der Sache wegen Verfahrensmangels steht § 68 ArbGG entgegen. Das Landesarbeitsgericht hat selbst die vollständige Sachaufklärung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 13.09.1995, 2 AZR 855/94, AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979, BAG, Beschluss vom 24.04.1996, 5 AZN 970/95, AP Nr. 2 zu § 68 ArbGG 1979 Sächs. LAG, Urteil vom 10.10.1999, NZA-RR 2000, 609). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1583/03 | |
| Rechtsgebiete: | MTV |
| Schlagworte: | Energiebeihilfe |
| Leitsatz: | Die Beschäftigung des Klägers als Hauer bei einer jugoslawischen Firma auf einer Zeche in Bottrop stellt eine Beschäftigung im "deutschen Steinkohlenbergbau" im Sinne des o. g. Manteltarifvertrages dar, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft der Firma im Unternehmensverband Ruhrbergbau, und begründet deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer Energiebeihilfe. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 664/03 | |