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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum12 / 2003 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 667/03 vom 30.12.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Differenzprozessgebühr bei Mehrvergleich über anderweitig rechtshängige Ansprüche
Leitsatz:Werden in einem Prozessvergleich Ansprüche aus einem anderen Rechtsstreit mitverglichen und vertritt der Rechtsanwalt die Partei in beiden Rechtsstreiten, erhält dieser neben der vollen Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) in dem mitverglichenen Rechtsstreit und der Vergleichsgebühr (§ 23 Abs. 1 BRAGO) nicht die weitere halbe Differenzprozessgebühr des § 32 Abs. 2 BRAGO.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 667/03



LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 565/03 vom 22.12.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ArbGG
Schlagworte:Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG
Leitsatz:1. Wendet eine Partei im Vergütungsfestsetzungsverfahren (§ 19 BRAGO) ein, vor Mandatsübernahme von ihrem Prozessbevollmächtigten nicht auf den Ausschluss der Kostenerstattung gemäß § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG hingewiesen worden zu sein, handelt es sich hierbei um eine außergebührenrechtliche Einwendung im Sinne des § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO.

2. Eine derartige Einwendung bleibt erfolglos, wenn die Partei bereits zuvor vom Arbeitsgericht mit einem Merkblatt auf die Kostenregelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG hingewiesen worden war oder in sonstiger Weise positive Kenntnis hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 565/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 (18) Sa 398/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:Sanierungstarifvertrages Nr. 2 Cockpit 2001
Leitsatz:Die Beklagte ist nicht verpflichtet, entgegen der Bestimmung des § 25 Abs. 5 Satz 2 des Sanierungstarifvertrages Nr. 2 Cockpit vom 01.11.2001 bei der Berechnung der Mehrflugstundenvergütung des klagenden Piloten die geleistete Personalvertretungstätigkeit auf der Basis von 3,75 Flugstunden je Personalvertretungstag zu berücksichtigen.

Der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet keinen Bestandsschutz hinsichtlich begünstigender tariflicher Vergütungsteilaspekte. Der Sanierungstarifvertrag konnte ohne Verstoss gegen höherrangiges Recht die Berechnung der pauschalierten Flugzulage im Falle der Vergütungsfortzahlung im nichtfliegerischen Einsatz ändern. (Bestätigung der Vorinstanz im Anschluss an BAG 4 AZR 762/00 und BAG 9 AZR 419/98 und 6 AZR 911/93).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 (18) Sa 398/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 1280/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:BBG
Leitsatz:Das im Rahmen einer "Insichbeurlaubung" nach dem PostPersRG mit dem beurlaubten Beamten geschlossene Arbeitsverhältnis endet auch ohne ausdrückliche Befristung mit der Beendigung der Beurlaubung nach der der Beamte verpflichtet ist, seine Dienstpflichten als aktiver Beamter wieder auszuführen. Ein aktives Nebeneinander beider Rechtsverhältnisse hat der Gesetzgeber entsprechend dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 3 BBG nicht gewollt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 1280/03


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