JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 10 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebliche Übung, Gleichbehandlung |
| Leitsatz: | 1. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund einer Gesamtbetriebsvereinbarung einen Zuschuss zu entstandenen Krankheitskosten (Beihilfe) und gewährt er "auf freiwilliger Basis" eine Beihilfe auch an die Betriebsrentner, entsteht gegenüber den Betriebsrentnern kein Anspruch auf ungekürzte Beihilfe aus betrieblicher Übung. 2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er für die aktive Belegschaft und die Betriebsrentner bei der Gewährung von Beihilfe einen unterschiedlichen Selbstbehalt einführt. Es liegen sachliche Gründe vor, wenn der Selbstbehalt bei den Betriebsrentnern höher ausfällt als bei den aktiven Belegschaftsmitgliedern. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1247/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von Zielvorgaben |
| Leitsatz: | Zu den Rechtsfolgen, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die jährliche Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe einer variablen Vergütung verzögert oder unterlässt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 900/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ATG, InsO, ZPO |
| Schlagworte: | Altersteilzeit (Blockmodell), Insolvenz während der Arbeitsphase und Betriebsübergang, Vergütungspflicht des Betriebserwerbers für die Freistellungsphase |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Altersteilzeitentgelt und Aufstockungsbetrag ist eine Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO und daher für die Freistellungsphase vom Betriebserwerber auch dann zu erfüllen, wenn er den Betrieb aus einer Insolvenz erworben hatte. 2. Der Anspruch gegen den Betriebserwerber besteht in voller Höhe. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (15) Sa 1205/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, ATG |
| Schlagworte: | Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein Altersteilzeitverhältnis in der Freistellungsphase |
| Leitsatz: | 1. § 613 a BGB erfasst auch Altersteilzeitverhältnisse in der Freistellungsphase. 2. Der Anspruch auf das laufende Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbetrag ist Masseforderung, nicht Insolvenzforderung. 3. Der Betriebserwerber muss im Falle eines Betriebserwerbs aus der Insolvenz den Anspruch auch dann erfülllen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsphase bei dem (insolvent gewordenen) Betriebsveräußerer verbracht hatte und sich zum Zeitpunkt des Betriebserwerbs bereits in der Freistellungsphase befindet. 4. Zur Grenzwertigkeit des "Erarbeitungsprinzips" (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2003, 11 Ca 2525/03, z. V. v.). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1202/03 | |