JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Schriftform, Erprobung |
| Leitsatz: | Für den Sachgrund der Erprobung als Befristungsgrund ist die Einhaltung des Schriftformerfordernisses aus § 14 Abs. 4 TzBfG selbst dann nicht erforderlich, wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG v. 31.08.1994 - 7 AZR 983/93 - entgegen BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 192/89 -) davon ausgeht, dass es für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses einer Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung bedarf. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 103/03 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag |
| Leitsatz: | 1.Ansprüche des Arbeitnehmers aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag stellen unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer noch in der Arbeitsphase oder schon in der Freistellungsphase befindet, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative InsO dar. 2.Arbeitsentgelt im Sinne des Altersteilzeitvertrages ist auch das um die Aufstockungsbeträge erhöhte Arbeitsentgelt. 3. Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen jedenfalls dann keine neue Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 202 Abs. 2 Nr. 2 InsO dar und werden daher von dem Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO erfaßt, wenn die sich aus dem gegenseitigen Vertrag ergebende Leistung des anderen Teils nicht der Masse zugute gekommen ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 (8) Sa 686/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bindungsdauer einer Gesamtzusage |
| Leitsatz: | Die Bindungswirkung einer Gesamtzusage, die einem bestimmten Arbeitnehmerkreis sowohl durch ein Schriftstück wie durch die Hinterlegung im firmeneigenen Intranet bekannt gegeben wird, kann nicht durch die bloße Herausnahme der Gesamtzusage aus dem Intranet beseitigt werden. Das in ihr enthaltene Vertragsangebot kann deshalb von dem begünstigten Personenkreis auch noch nach Entfernung aus dem Intranet angenommen werden. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (18) Sa 308/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Soll durch einen Umschulungsvertrag zugleich der bestehende Arbeitsvertrag aufgehoben werden, kann dies nur durch einen schriftlichen Auflösungsvertrag nach § 623 1. Halbs. BGB geschehen. Ein schriftlicher Umschulungsvertrag genügt hierfür nur dann, wenn dieser zugleich die Aufhebung des Arbeitsvertrages enthält. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 667/03 | |