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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum07 / 2003 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 657/03 vom 25.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung
Leitsatz:1. Der Verdacht einer fahrlässigen Schlechtleistung des Arbeitnehmers rechtfertigt auch dann keine Verdachtskündigung, wenn es um grobe Arbeitsfehler im sicherheitsrelevanten Bereich geht (hier: Montage von Rädern an einem Kraftfahrzeug).

2. Bei Schlechtleistungen oder unzureichender Arbeitsleistung kommt eine außerordentliche Kündigung nur in Ausnahmefällen in Betracht (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.03.1969, EzA Nr. 11 zu § 123 GewO; BAG, Urteil vom 04.07.1991, RzK I 6a Nr. 73). Der Arbeitgeber hat durch eine geeignete Organisation sicherzustellen, dass Arbeitsfehler im sicherheitsrelevanten Bereich rechtzeitig erkannt und alsdann auch beseitigt werden.

3. Eine ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung ist in der Regel erst nach Ausspruch einer (vergeblichen) Abmahnung sozial gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig einen größeren Schaden verursacht (vgl. BAG, Urteil vom 04.07.1991, RzK I 6a Nr. 73).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 657/03



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 522/03 vom 25.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Berufungsbegründung nach der ZPO-Reform, Zuständigkeit der Kammer für die Verwerfungsentscheidung bei Säumnis des Rechtsmittelklägers
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Neuregelung des Verfahrensrechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 17.05.2001.

2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO hat auch bei Säumnis des Berufungsklägers durch die Kammer unter Einschluss der ehrenamtlichen Richter zu erfolgen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 522/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 691/03 vom 24.07.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung, die den Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit einen Nettoausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem höchsten Leistungssatz der Betriebskrankenkasse und dem Nettogehalt auszugleichen
Leitsatz:Die Vertragsauslegung kann gemäß § 242 BGB nur dahingehend vorgenommen werden, dass nicht die vom Arbeitnehmer bei Eintritt der Erkrankung gewählte Steuerklasse für den Differenzausgleich maßgebend ist, sondern dass die Höhe daran zu bemessen ist, welche Steuerschuld sich aufgrund des unanfechtbaren Einkommenssteuerbescheids für das Kalenderjahr ergibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG sich dann nachteilig auswirken kann, wenn Eheleute die gemeinsame Veranlagung nach der Splittingtabelle wählen. In diesem Fall wird nach §§ 32 b EStG und 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG der gemeinsamen Veranlagung derjenige Steuersatz zugrunde gelegt, der sich ergeben würde, wenn die Lohnersatzleistung steuerpflichtig wäre. Durch die Wahl des Gestaltungsrechts der getrennten Veranlagung für das Veranlagungsjahr des Bezuges von Lohnersatzleistungen haben die Ehegatten es - gegebenenfalls noch im Einspruchsverfahren - in der Hand, die Verhältnisse zu ihren Gunsten zu gestalten und nach exakter Berechnung der Differenzlage durch die Wahl der getrennten Veranlagung eine niedrigere Steuerschuld herbeizuführen. Auf der Grundlage der Zielsetzung der Vereinbarung, dem Arbeitnehmer den Verlust des Nettoeinkommens im Krankheitszeitraum auszugleichen, kann die Vereinbarung nur dahingehend ausgelegt werden, dass - hätten die Parteien den Umstand bedacht - nur auf das erst nachträglich ermittelbare effektive Nettoeinkommen nach Rechtskraft des Steuerbescheides abzustellen ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 691/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 232/03 vom 23.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, GewO
Schlagworte:Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter ...")
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus pFV oder aus Schuldnerverzug.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 232/03


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