JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts |
| Leitsatz: | Kündigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsverhältnisse der bei der Gemeinschuldnerin beschäftigten Arbeitnehmer wegen geplanter Betriebsstilllegung, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Betriebsstilllegung (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO) nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegt (im Anschluss an BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 (11) Sa 246/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB |
| Schlagworte: | Rückzahlung von Ausbildungskosten |
| Leitsatz: | 1. Einzelvertragliche Abreden, die die Rückzahlung von Ausbildungskosten im Falle einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist vorsehen, sind nur rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verantworten hat. Das ist allein bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen der Fall (Fortführung von BAG 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 19). 2. Als Gläubiger des Rückzahlungsanspruchs trägt der Arbeitgeber auch dann die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen verhaltensbedingter Gründe, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs seiner Kündigung auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz wegen Nichterfüllung der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch keine Anwendung findet |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1584/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | 1. Weil massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung der Kündigungszeitpunkt ist, ist es zwar im Grundsatz unerheblich, ob die Umsetzung des unternehmerischen Konzeptes gelingt oder misslingt. Jedoch lässt sich, wenn die Umsetzung plangemäss verläuft, an der nachfolgend eingetretenen betrieblichen Lage verifizieren, ob das Konzept von einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Prognose getragen und realisierbar gewesen ist (vgl. BAG AP Nr. 182, 217 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). 2. Zur Festlegung des Anforderungsprofils fuer einen anderen bzw. neuen Arbeitsplatz. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1437/02 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, AÜG |
| Schlagworte: | Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang |
| Leitsatz: | 1. Die Klagerücknahmefiktion nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG setzt voraus, dass das Gericht ausdrücklich das "Ruhen des Verfahrens" angeordnet hat. Es genügt nicht, dass das Gericht nach Verhandlung im Gütetermin beschlossen hat, dass "neuer Termin nur auf Antrag einer der Parteien" bestimmt werde. 2. Zur Ausübung und Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 216/03 | |