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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum03 / 2003 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1562/02 vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:GG, VersTV-G
Schlagworte:Verschaffung einer Zusatzversorgung
Leitsatz:Der Kläger, angestellter Arzt einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft, ließ sich im Juni 1985 von der Versicherungspflicht bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK Köln) befreien. Nachdem der Kläger Anfang der 90´er Jahre zu dem tarifgebundenen Beklagten wechselte, bat er darum, bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), deren Mitglied der Beklagte ist, versichert zu werden. Die RZVK lehnte die Versicherung des Klägers unter Hinweis auf eine zum 01.01.1988 erfolgte Tarifänderung (§ 5 Abs. 2 lit. f. VersTV-G) und Satzungsänderung ab, nach der ein Arbeitnehmer versicherungsfrei ist, der sich durch eine andere Zusatzversorgungskasse von der Versicherungspflicht befreien ließ. Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1562/02



LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 74/03 vom 11.03.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, BGB
Schlagworte:Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben
Leitsatz:Es verbleibt dabei, dass bei einer von den Prozessparteien als "Vergleich" bezeichneten Einigung, mit der inhaltlich dem Klageanspruch entsprochen wird eine Vergleichsgebühr aus § 23 Abs. 1 BRAGO nicht entsteht.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 74/03

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 15 Sa 1348/02 vom 06.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, SchwarzarbG
Schlagworte:Nichtigkeit eines Dienstvertrages bei Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Leitsatz:Ein Dienstvertrag, bei dessen vereinbarungsgemäßer Durchführung die Tatbestände der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 SchwarzarbG verwirklicht würden, ist gemäß § 134 BGB nichtig.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 1348/02

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 Sa 1356/02 vom 06.03.2003

Rechtsgebiete:MTArb Bund SR
Schlagworte:Aufwandsentschädigung, Ausbleibezulage, Pauschalvergütung, regelmäßige Arbeitsstelle, ständige Arbeitsstelle
Leitsatz:1. Der Tarifbegriff " regelmäßige Arbeitsstelle" setzt voraus, dass der Arbeiter die Arbeitsstelle nach einer bestimmten Ordnung mit einer gewissen Gleichförmigkeit und in einer gleichmäßigen Aufeinanderfolge aufsucht (wie BAG AP Nr. 1 zu MTB II SR 2a).

2. Für einen Haushandwerker, der Reparaturarbeiten in verschiedenen Liegenschaften durchzuführen hat, ist die stationäre Werkstatt die regelmäßige Arbeitsstelle.

3. Hieran ändert sich dadurch nichts, dass ihm ein Werkstattwagen zur Verfügung gestellt wird, wodurch sich der Umfang der in der Werkstatt durchgeführten Arbeiten geringfügig verringert hat. kurze Inhaltsangabe: Der Rechtsstreit wird darüber geführt, ob die beklagte Bundesrepublik verpflichtet ist, an den Kläger weiterhin eine Ausbleibezulage als Aufwandsentschädigung zu zahlen ( Nr. 12 Abs. 1a SR 2a : "Arbeiter mit ständiger Arbeitsstelle"; Protokollnotiz : "regelmäßige Arbeitsstelle") statt der gewährten Pauschvergütung ( ebd. Abs. 2a : "Arbeiter dessen Arbeitsplatz örtlich ständig wechselt") .
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 Sa 1356/02


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