JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 03 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenpflicht des obsiegenden Rechtsmittelbeklagten |
| Leitsatz: | § 97 Abs. 2 ZPO gilt auch gegenüber dem obsiegenden Rechtsmittelbeklagten. Ihm sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen, wenn er nunmehr gerade und nur aufgrund von tatsächlichen Erklärungen, Beweismitteln und sonstigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln obsiegt, die er in erster Instanz unter Verletzung der Prozessförderungspflicht zurückgehalten hat. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1314/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB |
| Schlagworte: | Weihnachtsgeld, Gleichbehandlung |
| Leitsatz: | Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber eine freiwillig gewährte Weihnachtszuwendung an seine Stammbelegschaft zahlt und die im Zuge einer Betriebsübernahme übernommenen Arbeitnehmer von dieser Zahlung ausnimmt, wenn deren Vergütungsniveau insgesamt höher ist als das der Stammbelegschaft. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 (5) Sa 1504/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO 72 |
| Schlagworte: | Anfechtung einer Betriebsratswahl - Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste |
| Leitsatz: | 1) Auch wenn § 7 (2) 2 WO 72 bestimmt, dass die Vorschlagsliste binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang zu prüfen ist, so ist damit nicht jede innerhalb der zwei Tage vorgenommene Prüfung unverzüglich. Es ist die Pflicht des Wahlvorstandes, die Prüfung so vorzunehmen, dass eine Heilung des Mangels in Form der Einreichung einer neuen Liste vor Ablauf der Frist nach Möglichkeit noch gegeben ist. Die Prüfung der Wählbarkeit der Wahlbewerber gehört zu der gebotenen Prüfung offensichtlicher Mängel. Was die ebenfalls gebotene unverzügliche Unterrichtung des Listenvertreters anbelangt, so ist unter bestimmten Umständen auf die Versendung per Post zu verzichten und statt dessen die Hauspost des Betriebes zu nutzen oder die persönliche Überbringung am Arbeitsplatz zu wählen. 2) Zwar hat das Arbeitsgericht sämtliche Anfechtungsgründe von Amts wegen zu berücksichtigen, gleichgültig ob sich die Beteiligten darauf berufen oder nicht. Ein Anfechtungsgrund kann auch später nicht wirksam fallen gelassen werden). Ist jedoch wie hier gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts verstoßen worden, weil eine eingereichte Liste nicht unverzüglich geprüft und der Listenvertreter hiervon nicht unverzüglich unterrichtet worden ist, und ist deshalb bereits die Anfechtung der Betriebsratswahl begründet, so kann es dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung auch noch aus anderen Gründen durchgreifen würde (vgl. BAG 12.02.1992 - 7 ABR 42/91 - AP Nr. 52 zu § 5 BetrVG 1972). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 8 TaBV 70/02 | |
| Rechtsgebiete: | BAT-KF |
| Schlagworte: | Vergütung von Bereitschaftsdienst im kirchlichen Bereich: Streit über die Stufenzuweisung |
| Leitsatz: | 1. Nach ständiger BAG-Rechtsprechung (Urteil vom 20.03.2002, 4 AZR 101/01, AP Nr. 53 zu Art. 140 GG) ist der BAT-KF kein Tarifvertrag, sondern bedarf wie andere kirchliche Arbeitsvertragsregelungen der vertraglichen Transformation. Nichts Gegenteiliges folgt aus einer vereinzelt anderen Diktion, solange für die diese weder in dem BAG-Urteil selbst noch mit Sätzen aus einem arbeitsrechtlichen Handbuch eine Begründung gegeben wird (Klarstellung zu BAG, Urteil vom 28.04.1998, 9 AZR 314/97, AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG). 2. Der Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung nach einer bestimmten Stufe gemäß Nr. 6 B Abs. 2 lit. a SR 2a BAT-KF setzt voraus, dass entweder eine Nebenabrede gemäß Abs. 5 über die Zuweisung dieser Stufe getroffen wurde oder - fehlt es an einer Nebenabrede - die geleisteten Bereitschaftsdienste die nach dieser Stufe vorausgesetzte Arbeitsleistung beinhalteten (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 386/88, AP Nr. 17 zu § 17 BAT). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (11) Sa 40/03 | |