JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von Vergünstigungen ("Anfütterung") durch Lieferanten/Kunden und wegen Beschäftigung untergebener Mitarbeiter mit Privatarbeiten, u.a. mit der Anfertigung eines Zwerghasenschlafhäuschens |
| Leitsatz: | Die ordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten (hier: Geschäftsleiter eines Verkaufshauses [s. Pressemitteilung 13/02]) kann aus verhaltensbedingten Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG auch ohne vorherige Abmahnung sozial gerechtfertigt sein, wenn (1) der Angestellte sich von einem Lieferanten des Verkaufshauses privat beliefern ließ und, ohne eine Rechnung des Lieferanten zu erhalten oder auf einer Rechnung zu bestehen, weitere private Bestellungen aufgab und entgegennahm, (2) er von untergebenen Mitarbeitern während ihrer Arbeitszeit Arbeiten in seiner Privatwohnung und sonstige private Besorgungen durchführen ließ, (3) er Sachen, die zu betrieblichen bzw. geschäftlichen Zwecken im Verkaufshaus vorgehalten bzw. aufbewahrt wurden, privat nutzte und verwendete. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 693/01 | |
| Rechtsgebiete: | MTV Druckindustrie (1997) |
| Schlagworte: | Arbeitszeitverkürzung, Umfang bezahlter Freistellungstage bei Arbeitsunfähigkeit |
| Leitsatz: | Beträgt die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers der Druckindustrie nicht 35, sondern 40 Wochenstunden, kann der tarifliche Anspruch auf bezahlte Freistellung nicht für Zeiten gekürzt werden, in denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war und für die er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hatte. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1378/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Leitsatz: | Die Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, bedeutet selbst dann keine Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn der Betriebsübergang in der Übernahme einer Gesamtheit von Arbeitnehmern besteht (Fortführung von BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 TaBV 73/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KschG, InsO, BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Da § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO voraussetzt, dass es sich um eine Betriebsänderung i. S. des § 111 BetrVG handelt, kommt es auch im Rahmen des § 125 InsO zunächst darauf an, inwieweit eine Stilllegung des Betriebs oder eine Betriebsveräußerung geplant waren (wie BAG 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - EzA § 613 a BGB Nr. 210). 2. Für den im Rahmen des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO vom Insolvenzverwalter zu erbringenden Nachweis einer geplanten Stilllegung des Betriebs reichen u. U. die Kündigung aller Arbeitnehmer und der Entschluss zu einer sog. Ausproduktion nicht aus, wenn es kurze Zeit (hier: circa einen Monat) nach dem Abbruch von Verhandlungen über eine Betriebsveräußerung mit demselben Interessenten doch noch zu einem Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt. 3. Der Arbeitnehmer muss im Kündigungsschutzprozess gegen eine vom Insolvenzverwalter nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste ausgesprochene ordentliche Kündigung sowohl die in § 128 Abs. 2 InsO wie die in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO enthaltene Vermutung widerlegen. Hierfür muss er den Vollbeweis erbringen, dass die Kündigung nicht auf § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG i. V. m. § 613 a Abs. 4 Satz 2 BGB gestützt werden kann, sondern nach § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam ist (wie LAG Hamm 04.06.2002 4 Sa 81/02 - BB 2003, 159 nur L.). 4. Eines gesonderten Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bedarf es nicht, wenn in dem Interessenausgleich mit Namensliste zum Ausdruck gebracht ist, dass der Insolvenzverwalter gleichzeitig das Anhörungsverfahren bezüglich der in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmer eingeleitet und der Betriebsrat bezüglich dieser Arbeitnehmer eine abschließende Stellungnahme abgegeben hat (wie LAG Hamm 04.06.2002 - 4 Sa 81/02 - a. a. O.). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (12) Sa 1057/02 | |