JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses |
| Leitsatz: | 1) Die Rechtsunwirksamkeit einer Befristungsabrede wegen fehlender Schriftform ist gemäß § 17 Abs. 1 TzBfG innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses klageweise geltend zu machen. 2) § 17 Abs. 3 TzBfG findet auch dann keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus fortgesetzt wird. 3) Ein Irrtum des Arbeitgebers über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses schließt die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG nicht aus. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 748/02 | |
| Rechtsgebiete: | ATG, GG |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz |
| Leitsatz: | 1) Eine Konzernbetriebsvereinbarung kann bestimmen, dass bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages bzw. der Altersteilzeitnettovergütung ein Kirchensteuerhebesatz von 8 % in Ansatz gebracht werden darf. Dies gilt auch für konfessionslose Arbeitnehmer. 2) Eine derartige Regelung verstößt weder Gegen Art. 3 noch Art. 4 GG. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 649/02 | |
| Rechtsgebiete: | TV ü. Altersversorge für den Groß- und Außenhandel v. 25.05.2000 |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung und zusätzliche Altersversorgung nach Tarifvertrag |
| Leitsatz: | 1. Den Erfordernissen des § 2 Ziffer 1 des Tarifvertrages über Altersvorsorge für den Groß- und Außenhandel vom 25.05.2000 wird durch eine lediglich nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützte, aber nicht rückgedeckte Zusage auf eine Betriebsrente nach einer betrieblichen Versorgungsordnung nicht genügt. 2. Die vom Arbeitgeber insoweit vorgenommenen Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz sind keine "bisher vom Arbeitgeber freiwillig geleisteten Aufwendungen zur Altersversorgung" im Sinne des § 10 Abs. 2 des o. g. Tarifvertrages, welche zu einer Verrechnung mit den tariflichen Ansprüchen berechtigen könnten. Auch auf die aus der bestehenden betrieblichen Versorgungszusage im Versorgungsfall zu erwartenden Leistungen kommt es nicht an. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 15 Sa 673/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Ü-VersTV-FDB v. 07.07.1993 i. d. F. v. 27.11.1998 |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung, Übergangsgeld, Rentenzugangsalter |
| Leitsatz: | Eine Tarifregelung, nach der eine Frau mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres Ansprüche aus einer tariflichen Übergangsversorgung verliert und verpflichtet ist, die gesetzliche Altersrente einschließlich der damit verbundenen Rentenabschläge in Anspruch zu nehmen, verstößt gegen das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen, wenn dies für Männer erst ab Vollendung ihres 63. Lebensjahres gilt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 397/02 | |