JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung, Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde Gesetze |
| Leitsatz: | 1. Ein gewerkschaftllich vertretener Arbeitnehmer muss sich bei verspäteter Klageerhebung ein Verschulden seiner Einzel- bzw. Fachgewerkschaft im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen - auch wenn nur der DGB- Rechtschutz GmbH Prozessmandat erteilt wurde. 2. Eine zwecks Klageerhebung aufgesuchte und den Arbeitnehmer zunächst betreuende Einzelgewerkschaft ist - einem Korrespondenzanwalt vergleichbar - ihrerseits als insoweit mandatierter Bevollmächtigter im Sinne des § 85 II ZPO anzusehen. 3. Im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts die Rechtsbeschwerde nach §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG gegeben. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 15 Ta 282/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAO |
| Schlagworte: | Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten, angestellter Rechtsanwalt |
| Leitsatz: | Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 162/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates |
| Leitsatz: | 1. Die Anhörungsfrist für den Betriebsrat wird auch dann gewahrt, wenn die Arbeitgeberin am letzten Tag der Frist vor Fristablauf ein Kündigungsschreiben an einen Kurierdienst zur Zustellung am folgenden Tag übergibt. 2. Das Kündigungsschreiben hat den Machtbereich der Arbeitgeberin durch die Übergabe an den Kurierdienst noch nicht verlassen, wenn der Kurierdienst telefonisch erreichbar und die Zustellung der Sendung noch verhinderbar ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 Sa 451/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ArbGG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prüfungsumfang, Verspätungsfrage, Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde |
| Leitsatz: | 1. Prüfungsgegenstand des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist nur die Frage des Verschuldens - nicht auch die der Verspätung ( entgegen BAG v. 28.04.1983 - 2 AZR 436/81 - und BAG v.05.04.1984 - 2 AZR 67/83 ). 2. Nach der ZPO- Novelle vom 27.07.2001 ist nunmehr aufgrund der auch auf das Verfahren nach § 5 KSchG anwendbaren §§ 78 S. 2, 72 Abs, 2 Abs. 2 ArbGG die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht statthaft. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 15 Ta 291/02 | |