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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum07 / 2002 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 15 Ta 282/02 vom 30.07.2002

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung Verschuldenszurechnung, Einzelgewerkschaft Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde Gesetze
Leitsatz:1. Ein gewerkschaftllich vertretener Arbeitnehmer muss sich bei verspäteter Klageerhebung ein Verschulden seiner Einzel- bzw. Fachgewerkschaft im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen - auch wenn nur der DGB- Rechtschutz GmbH Prozessmandat erteilt wurde.

2. Eine zwecks Klageerhebung aufgesuchte und den Arbeitnehmer zunächst betreuende Einzelgewerkschaft ist - einem Korrespondenzanwalt vergleichbar - ihrerseits als insoweit mandatierter Bevollmächtigter im Sinne des § 85 II ZPO anzusehen.

3. Im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts die Rechtsbeschwerde nach §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG gegeben.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 15 Ta 282/02



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 162/02 vom 23.07.2002

Rechtsgebiete:BGB, BRAO
Schlagworte:Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten, angestellter Rechtsanwalt
Leitsatz:Die Stellung eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) hindert nicht die Eingehung eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Rechtsanwalt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 162/02

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 18 Sa 451/02 vom 19.07.2002

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
Leitsatz:1. Die Anhörungsfrist für den Betriebsrat wird auch dann gewahrt, wenn die Arbeitgeberin am letzten Tag der Frist vor Fristablauf ein Kündigungsschreiben an einen Kurierdienst zur Zustellung am folgenden Tag übergibt.

2. Das Kündigungsschreiben hat den Machtbereich der Arbeitgeberin durch die Übergabe an den Kurierdienst noch nicht verlassen, wenn der Kurierdienst telefonisch erreichbar und die Zustellung der Sendung noch verhinderbar ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 Sa 451/02

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 15 Ta 291/02 vom 17.07.2002

Rechtsgebiete:KSchG, ArbGG
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prüfungsumfang, Verspätungsfrage, Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
Leitsatz:1. Prüfungsgegenstand des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist nur die Frage des Verschuldens - nicht auch die der Verspätung ( entgegen BAG v. 28.04.1983 - 2 AZR 436/81 - und BAG v.05.04.1984 - 2 AZR 67/83 ).

2. Nach der ZPO- Novelle vom 27.07.2001 ist nunmehr aufgrund der auch auf das Verfahren nach § 5 KSchG anwendbaren §§ 78 S. 2, 72 Abs, 2 Abs. 2 ArbGG die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht statthaft.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 15 Ta 291/02


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