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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum05 / 2002 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 162/03 vom 30.05.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren bei Vollstreckungsgegenklage
Leitsatz:Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten fuer die Zuziehung eines Prozessbevollmaechtigten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG).

Dies gilt auch im Fall einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 162/03



LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 205/02 vom 16.05.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Leitsatz:Wird ein Rechtsstreit, in dem einer Partei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt worden war, durch einen in einem anderen Rechtsstreit geschlossenen Vergleich miterledigt, in dem der selbe Anwalt die Partei ebenfalls vertrat, in dem jedoch Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden war, so kann der PKH-Anwalt in dem erstgenannten Rechtsstreit eine Vergleichsgebühr nicht zu Lasten der Staatskasse festgesetzt bekommen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 205/02

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 128/02 vom 14.05.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Vergleich im Beschlussverfahren
Leitsatz:Aus einem in einem Verfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG geschlossenen Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, es zu unterlassen, Mehrarbeit ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats oder ohne Ersetzung der Zustimmung durch die Einigungsstelle anzuordnen oder zu dulden, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 128/02

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1224/01 vom 07.05.2002

Rechtsgebiete:Dipl.PruefO 1997
Leitsatz:Eine Nachdiplomierung nach § 29 Dipl.PruefO 1997 fuer den Studiengang Musikpaedagogik an der Hochschule fuer Musik Koeln fuehrt nicht automatisch zu einer tariflichen Hoehergruppierung und verguetungsrechtlichen Gleichstellung der Absolventen nach alter Pruefungsordnung mit denen nach neuer Pruefungsordnung.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1224/01


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