JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 02 / 2002
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, BUrlG |
| Leitsatz: | 1. Weder aus § 11 Nr. 3 Abs. 2 MTV-Metall NRW vom 29.02.1988 i. d. F. des Änderungstarifvertrages vom 23.10.1997 noch aus § 12 Nr. 3 Abs. 2 MTV-Metall NRW in seiner aufgrund des vorgenannten Änderungstarifvertrages ab dem 01.01.1998 geltenden Fassung ergibt sich eine Abweichung von den nach § 7 Abs. 4 BUrlG maßgeblichen Urlaubsabgeltungsregeln. 2. Die von der st. Rspr. des BAG (z. B. BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Voraussetzung für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG geforderte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei unterstelltem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses liegt auch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) nicht vor (im Anschluss an BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - EzA § 74 SGB V Nr. 1). 3. Dem Arbeitgeber ist es nicht nach § 242 BGB versagt, sich im Hinblick darauf, dass die über das Ende des Urlaubsjahres bzw. den Ablauf des Übertragungszeitraums fortdauernde Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeits- bzw. Wegeunfall entstanden ist, auf das Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs am 31.12. des Urlaubsjahres bzw. am 31.03. des Folgejahres zu berufen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (13) Sa 1611/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Sozialplanauslegung |
| Leitsatz: | Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art nicht wie Verträge sondern wie Tarifverträge auszulegen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 Sa 1559/01 | |
| Rechtsgebiete: | BUrlG, BGB |
| Schlagworte: | Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit |
| Leitsatz: | Der Umstand, dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung unwiderruflich von der Arbeit freigestellt ist, steht nicht der anschließenden Gewährung von noch offenem Urlaub durch den Arbeitgeber entgegen (- zumindest tendenziell - anders: BAG v. 31.05.90, AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, BAG v. 09.06.98, AP Nr. 23 zu § 7 BUrlG). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (8) Sa 56/02 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NW |
| Schlagworte: | Wirksamkeit der Befristung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW bei unzutreffender Mitteilung des Eintrittsdatums an den Personalrat |
| Leitsatz: | 1. Anträge des öffentlichen Arbeitgebers an den Personalrat (hier: Antrag auf Zustimmung zu einer befristeten Einstellung) unterliegen der Auslegung nach § 133 BGB. 2. Hat ein Personalrat nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW die Zustimmung zu einer Befristung erteilt, ist die Befristung nicht deshalb unwirksam, weil ein falsches Eintrittsdatum (hier: 19.02.2001 statt 16.02.2001) genannt wurde (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 08.07.1998 - 7 ABR 308/97 - BB 1998, 2419-2420 = DB 1998, 2121 = NZA 1998, 1296-1297) |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1628/01 | |