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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2002 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1448/01 vom 14.01.2002

Rechtsgebiete:AÜG, BGB
Schlagworte:Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung
Leitsatz:1) Macht ein Arbeitnehmer erst nach circa 14 Jahren geltend, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet worden ist, so kann dieser Anspruch gemäß § 242 BGB verwirkt sein.

2) Das die Verwirkung begründende Umstandsmoment ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsvertragsergänzungen ein späteres Eintrittsdatum akzeptiert hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1448/01



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1393/01 vom 11.01.2002

Rechtsgebiete:RTV Gebäudereiniger-Handwerk
Schlagworte:Anwendungsbereich des RTV-Gebäudereiniger- Handwerk und Spüldienst in Krankenanstalten
Leitsatz:Der Spüldienst in einem Krankenhaus unterfällt nicht dem in § 1 Unterabschnitt II RTV-Gebäudereiniger-Handwerk vom 16.08.2000 von den Tarifvertragsparteien geregelten fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer. Daran ändert nichts, dass in § 7 RTV Gebäudereiniger-Handwerk zwischen Glasreinigung, Gebäudeaußenreinigung, Innenreinigung und Unterhaltsreinigung sowie Bauschlussreinigung differenziert wird und der allgemeine Begriff der Unterhaltsreinigung auch das Geschirrspülen umfassen kann. Mit § 7 RTV Gebäudereiniger-Handwerk haben die Tarifvertragsparteien nicht den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert, sondern lediglich eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen in § 1 Unterabschnitt II RTV-Gebäudereiniger-Handwerk unter Ziffer 1 bis 7 aufgeführten Reinigungsarbeiten vollzogen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1393/01

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1612/01 vom 11.01.2002

Rechtsgebiete:BeschFG, TzBfG
Schlagworte:Befristeter Vertrag
Leitsatz:1. Bei der Anwendung des § 14 Abs. 2 TzBfG ist zwischen dem ersten Befristungsvertrag und den Verlängerungsverträgen zu differenzieren.

2. Eine wirksame Befristungsvereinbarung, die noch unter den Geltungsbereich des § 1 BeschFG fällt und ohne Sachgrund abgeschlossen werden durfte, kann auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 TzBfG bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren sachgrundlos verlängert werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1612/01


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