JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 01 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVSZ-Einzelhandel NRW |
| Leitsatz: | Die am individuellen Tarifentgelt orientierte Höhe der Sonderzuwendung (des sog. Weihnachtsgeldes) nach Teil B § 1 Abs. 1 des TV über Sonderzahlungen für den Einzelhandel NRW (TVSZ-NRW) vom 27.07.2000 richtet sich ausschließlich nach dem dem Arbeitnehmer zustehenden tariflichen Grundgehalt - Überstundenvergütung ist in die Berechnungsgrundlage nicht einzubeziehen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1412/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen |
| Leitsatz: | Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann auch bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Betriebsrentner entstehen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 23.04.1963, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation, sowie BAG, Urteil vom 30.10.1984, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung; offen gelassen in BAG, Urteil vom 16.04.1997, AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1339/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Erstattung einer Strafanzeige durch den Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber kann nur dann einen "an sich" geeigneten Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn ihr wissentlich unwahre oder leichtfertig gemachte falsche Angabe zugrunde liegen (im Anschluss an BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - NZA 2001, 888, 890). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1422/01 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GKG |
| Schlagworte: | Streitwert, Kündigung, Geschäftsführer einer GmbH |
| Leitsatz: | Bei einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, mit der (inzidenter) die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses beantragt wird, ist der Streitwert entsprechend § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG kommt, solange der Rechtsstreit nicht an das Zivilgericht verwiesen worden ist, auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ohne weiteres ersichtlich nicht gegeben sein kann. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 475/01 | |