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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2002 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1412/01 vom 23.01.2002

Rechtsgebiete:TVSZ-Einzelhandel NRW
Leitsatz:Die am individuellen Tarifentgelt orientierte Höhe der Sonderzuwendung (des sog. Weihnachtsgeldes) nach Teil B § 1 Abs. 1 des TV über Sonderzahlungen für den Einzelhandel NRW (TVSZ-NRW) vom 27.07.2000 richtet sich ausschließlich nach dem dem Arbeitnehmer zustehenden tariflichen Grundgehalt - Überstundenvergütung ist in die Berechnungsgrundlage nicht einzubeziehen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1412/01



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 1339/01 vom 18.01.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen
Leitsatz:Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann auch bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Betriebsrentner entstehen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 23.04.1963, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation, sowie BAG, Urteil vom 30.10.1984, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung; offen gelassen in BAG, Urteil vom 16.04.1997, AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1339/01

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1422/01 vom 17.01.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Erstattung einer Strafanzeige durch den Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber kann nur dann einen "an sich" geeigneten Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn ihr wissentlich unwahre oder leichtfertig gemachte falsche Angabe zugrunde liegen (im Anschluss an BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - NZA 2001, 888, 890).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1422/01

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 475/01 vom 17.01.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, GKG
Schlagworte:Streitwert, Kündigung, Geschäftsführer einer GmbH
Leitsatz:Bei einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, mit der (inzidenter) die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses beantragt wird, ist der Streitwert entsprechend § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG kommt, solange der Rechtsstreit nicht an das Zivilgericht verwiesen worden ist, auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ohne weiteres ersichtlich nicht gegeben sein kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 475/01


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