JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 12 / 2001
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | KSchG, BeschFG, TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung nach dem BeschFG |
| Leitsatz: | 1. Die nach § 17 Satz 2 TzBfG gebotene entsprechende Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist des § 6 Satz 1 KSchG beschränkt sich im Anwendungsbereich der Entfristungsklage nach § 17 Satz 1 TzBfG auf den Fall, dass eine innerhalb der dort normierten Drei-Wochen-Frist erhobene andere Klage bei Gericht anhängig ist, bei der die Wirksamkeit der Befristung lediglich eine Vorfrage für die zu treffende Entscheidung darstellt. 2. Eine wirksame Verlängerung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG (seit 01.01.2001: § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) liegt auch dann vor, wenn der Verlängerungsvertrag unter Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen mündich vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart, aber erst am ersten Tag seiner Laufzeit schriftlich bestätigt wird. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1204/01 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 12 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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