JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Auslegung einer Betriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 49/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese |
| Leitsatz: | 1. Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden. 2. Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 Sa 1266/01 | |
| Rechtsgebiete: | PersVG NRW |
| Schlagworte: | Anhörung des Personalrats vor außerordentlicher Kündigung |
| Leitsatz: | Der vorgeschriebenen Anhörung des Personalrats vor außerordentlichen Kündigungen ist nicht genügt, wenn der Arbeitgeber trotz erkennbar nicht ordnungsgemäßen Zustandekommens der Beteiligung des Personalrats vor Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist die Kündigung ausspricht. Eine (telefonische) Unterrichtung im Umlaufverfahren ist keine ordnungsgemäße Beschlussfassung. Der Arbeitgeber trägt das Risiko eines Verfahrensfehlers, wenn er die Äußerungsfristen nicht einhält und kündigt, solange nicht zumindest nach Außen der Anschein einer ordnungsgemäß zustandegekommenen Stellungnahme des Personalrats aufgrund wirksamer Beschlussfassung gegeben ist. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 (18) Sa 1001/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Prozessvergleich, Rücktritt |
| Leitsatz: | Zum Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers gemäß § 326 BGB und aus positiver Vertragsverletzung bei Nichterteilung eines im gerichtlichen Abfindungsvergleich vereinbarten Zwischenzeugnisses. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1192/01 | |