JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 10 / 2001
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung Darlegungslast des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG |
| Leitsatz: | Der Anlass zu einer unternehmerischen Entscheidung, mit einer geringeren Zahl von Arbeitnehmern die verbleibende Arbeit durchzuführen, unterliegt einer Plausibilitätskontrolle. Der Arbeitgeber muss darlegen, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen er im Einzelnen getroffen hat, um den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit als "dringend erforderlich" nachprüfbar und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehört, dass die Darlegungen dem Gericht ermöglichen, eine Überprüfung durchzuführen, dass sich die behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit des Gekündigten auswirken. Es versteht sich nicht von selbst, dass eine Fremdvergabe von Arbeiten kostengünstiger ist als die Aufrechterhaltung der Beschäftigung eines Arbeitnehmers. Wenn eine Kostenersparnis gar nicht eintritt, ist ein dringendes Erfordernis für den Wegfall des Arbeitsplatzes nicht anzuerkennen. Es muss die Vornahme einer gezielten und betriebswirtschaftlich fundierten Prognose hinsichtlich des künftigen Personalbedarfs nachgewiesen werden. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 (14) Sa 997/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AÜG, ZPO |
| Leitsatz: | Will der Arbeitgeber in seinem Betrieb einen Leiharbeitnehmer nicht länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate gemäß Art. 1 § 3 Nr. 6 AÜG i. d. F. des Art. 63 Nr. 7 lit. e AFRG vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594) einsetzen, kann der Betriebsrat selbst dann nicht die Zustimmung zur Einstellung dieses Leiharbeitnehmers mit der Begründung verweigern (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG), es handele sich um eine Überlassung, die ihrer Struktur nach nicht zur Überbrückung eines vorübergehenden (längstens zwölf Monate) Bedürfnisses, sondern auf Dauer angelegt sei. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 (17) TaBV 23/01 | |
| Rechtsgebiete: | MTV f. d. Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW |
| Schlagworte: | Tarifvertragsauslegung, monatliche Regelarbeitszeit |
| Leitsatz: | Die Festlegung einer monatlichen Regelarbeitszeit in § 2 MTV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW begründet keinen garantierten Mindestlohn für die betroffenen Arbeitnehmer. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (6) Sa 953/01 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 10 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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