JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 08 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | TVK |
| Schlagworte: | "Praktikum" als Arbeitsverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Auslegung eines "Orchesterpraktikums" als Arbeitsverhältnis 2. Anforderungen an den Nachweis i. S. d. Ausschlussfristenregelung des § 20 Abs. 5 TVK |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 Sa 774/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG, TV ü. d. Zahlung einer Sondervergütung f. d. Kraftfahrzeuggewerbe im Lande NRW i. d. F. v. 08.02.1996, TV ü. d. betr. Sonderzahlungen f. d. gew. AN u. Ang. d. Kraftfahrzeuggewerbes in Bayern i. d. F. v. 21.02.1997 |
| Schlagworte: | Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche Jahressondervergütungen |
| Leitsatz: | 1. Ein Tarifvertrag kann vorsehen, dass auf die tarifliche Jahressondervergütung ähnliche betriebliche Leistungen anrechenbar sind (wie BAG 18.05.1994 -10 AZR 125/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 112). 2. Eine derartige Anrechnungsmöglichkeit sieht nicht nur § 3 Nr. 5 des Tarifvertrages über die Zahlung einer Sondervergütung für das Kraftfahrzeuggewerbe im Lande Nordrhein-Westfalen i. d. F. vom 08.02.1996, sondern auch Nr. 9 des Tarifvertrages über die betrieblichen Sonderzahlungen für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des Kraftfahrzeuggewerbes in Bayern i. d. F. vom 21.02.1997 vor. 3. Von einer ihm tariflich eingeräumten Anrechnungsbefugnis kann der Arbeitgeber nur Gebrauch machen, wenn dies nach der die betriebliche Leistung begründenden Vereinbarung zulässig ist, diese also nicht "tariffest" ausgestaltet ist (wie BAG 18.05.1994 -10 AZR 125/93 - a. a. 0.). 4. Bei der Ausübung der Anrechnungsbefugnis hat der Arbeitgeber die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 Abs. 1 BGB) und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 620/01 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, RTV Gebäudereiniger-Handwerk |
| Schlagworte: | Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung |
| Leitsatz: | 1) Regelt der die Nachwirkung eines Tarifvertrages beendende neue Tarifvertrag einen bestimmten Komplex (hier: Urlaubsgeld und Jahressondervergütung) insgesamt neu, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Regelungen im alten Tarifvertrag nicht weitergelten sollen. 2) Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Tarifvertrag bestehen nur noch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrages. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 732/01 | |
| Rechtsgebiete: | BeschFG, ZPO, BGB, LPVG NW, BAT SR |
| Leitsatz: | 1. § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG (seit 01.01.2001: § 17 Satz 1 TzBfG) enthielt, ebenso wie § 4 Satz 1 KSchG, eine besondere Feststellungsklage außerhalb des Anwendungsbereichs von § 256 Abs. 1 ZPO. 2. Das danach für den Feststellungsantrag nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG erforderliche rechtliche Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ergab sich aus der in § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG (seit 01.01.2001: § 17 Satz 2 TzBfG) angeordneten entsprechenden Anwendung des § 7 1. Halbs. KSchG und entfiel nicht etwa deshalb, weil der Arbeitnehmer im Laufe der Entfristungsklage nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen war. 3. Die nach §§ 66 Abs. 1, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zu einem befristeten Arbeitsvertrag muss vor Abschluss der Befristungsvereinbarung, und zwar vor Arbeitsbeginn, vorliegen (vgl. auch LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - n. v.; LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 2). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 559/01 | |
"Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Entscheidungen 08 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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