JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 05 / 2001
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Schlagworte: | Vergütung der Arbeit während der Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen nach BAT |
| Leitsatz: | Für die während der Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen angefallene Arbeit ist gem. § 15 Abs. 6 b BAT - sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird - Überstundenvergütung zu zahlen. Dabei ist neben der laufenden monatlichen Grundvergütung - hier nach der Verg.Gr. V BAT - ein Zeitzuschlag i. H. v. 25 v. H. zu zahlen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 121/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure? |
| Leitsatz: | 1. Die individualrechtliche Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure über die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Aktienbesitz im Falle gleichzeitiger und regelmäßiger Berichterstattung über die betreffenden Unternehmen berührt als solche nicht bereits das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer, i.S.v. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG. 2. Aus § 75 Abs. 1 u. 2 BetrVG kann der Betriebsrat diesbezüglich einen eigenen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber nicht herleiten. 3. Die Befragung des Redakteurs nach Besitz von Aktien an solchen Unternehmen, über die er regelmäßig berichtet, ist tendenzgeschützt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 TaBV 14/01 | |
| Rechtsgebiete: | BeschFG, ZPO, BGB, LPVG NW, BAT SR |
| Leitsatz: | 1. § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG (seit 01.01.2001: § 17 Satz 1 TzBfG) enthielt, ebenso wie § 4 Satz 1 KSchG, eine besondere Feststellungsklage außerhalb des Anwendungsbereichs von § 256 Abs. 1 ZPO. 2. Das danach für den Feststellungsantrag nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG erforderliche rechtliche Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ergab sich aus der in § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG (seit 01.01.2001: § 17 Satz 2 TzBfG) angeordneten entsprechenden Anwendung des § 7 1. Halbs. KSchG und entfiel nicht etwa deshalb, weil der Arbeitnehmer im Laufe der Entfristungsklage nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen war. 3. Die nach §§ 66 Abs. 1, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zu einem befristeten Arbeitsvertrag muss vor Abschluss der Befristungsvereinbarung, und zwar vor Arbeitsbeginn, vorliegen (vgl. auch LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - n. v.; LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 2). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (3) Sa 45/01 | |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Leitsatz: | 1. Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAG 19.06.1985 - 4 AZR 540/83 - AP Nr. 9 zu § 24 BAT). 2. Notwendig, aber auch ausreichend ist, sowohl in Fällen der unmittelbaren wie der mittelbaren Vertretung, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung des Aushilfsarbeitnehmers ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - EzA G 1 BeschFG 1985 Nr. 21; BAG 24.01.2001 - 7 AZR 209/99 - demnächst EzA § 620 BGB Nr. 173). Nichts anderes gilt nach Überzeugung der Kammer auch im Rahmen des § 24 Abs. 2 BAT. Soweit das in früheren Entscheidungen der Kammer nicht deutlich zum Ausdruck gekommen sein sollte, wird dies hiermit klar gestellt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (17) Sa 42/01 | |