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Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Entscheidungen 03 / 2001
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 108/01 vom 30.03.2001
| Rechtsgebiete: | ArGG, ZPO |
| Schlagworte: | Ablehnung wegen Befangenheit- Rechtsmissbrauch- Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters |
| Leitsatz: | Die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, die sich über die Ablehnung von Gerichtspersonen verhält (§ 49 Abs. 3 ArbGG), gilt auch für den Fall, dass das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als rechtsmissbräuchlich verworfen wird ( wie LAG Rheinland- Pfalz EzA § 49 ArbGG Nr. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 108/01 |
LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1086/00 vom 28.03.2001
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsrenten-Blankettzusage |
| Leitsatz: | Blankettzusage einer Betriebsrente mit späterer inhaltlicher Ausgestaltung des Versorgungsversprechens durch eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung. Bindung des Arbeitgebers an einen von ihm geschaffenen Erwartungshorizont und Substantiierungslast des Versorgungsempfängers - im Anschluss an BAG ,Urteil vom 23.11.1978 - 3 AZR 708/77 - AP Nr. 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1086/00 |
LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 (6) Sa 1483/00 vom 15.03.2001
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, Satzung d. Bochumer Verb., LO d. Bochumer Verb. i. d. seit 01.01.1985 gült. Fassung |
| Leitsatz: | Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (6) Sa 1483/00 |
LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 60/01 vom 15.03.2001
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung, Zeugnis |
| Leitsatz: | 1. Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einem Vergleich zur "Erteilung" eines Zeugnisses, übernimmt er damit auch die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer das Zeugnis zukommen zu lassen. Insoweit ist von einer einheitlilchen Verflichtung auszugehen, die insgesamt über § 888 ZPO zu vollstrecken ist.
2. Der Einwand der Erfüllung ist im Verfahren nach § 888 ZPO nur insoweit zu beachten, wie die Erfüllungstatsachen unstreitig sind. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 60/01 |
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