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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2001 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2001



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1501/00 vom 31.01.2001

Rechtsgebiete:GG, SGB VI, MTV f. d. Bordpers. d. Hapag Lloyd Fluggesellschaft mbH
Schlagworte:Tarifliche Altrsgrenze für Kabinenpersonal
Leitsatz:Die in § 27 Abs. 2 MTV Nr. 4 für das Bordpersonal der Hapag Lloyd geregelte Altersgrenze von 55 Jahren (mit einer Verlängerungsmöglichkeit von max. 2 Jahren) für das Kabinenpersonal ist mit der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit (art. 12 Abs. 1 GG) nicht vereinbar und daher unzulässig.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1501/00



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 (4) Sa 1494/00 vom 26.01.2001

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Schlagworte:Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach § 160 HGB für Ansprüche aus Annahmeverzug (§ 615 S. 1 BGB)
Leitsatz:Bei einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis haftet der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter gesamtschuldnerisch für den Verzugslohn eines Arbeitnehmers als Gesellschaftsgläubiger nach § 160 Abs. 1 HGB in der Fassung des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes, der innerhalb der Fünf-Jahres-Frist fällig geworden und gerichtlich geltend gemacht worden ist (im Anschluss an BGH NJW 2000, 208).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 (4) Sa 1494/00

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1595/00 vom 24.01.2001

Rechtsgebiete:BeschFG
Leitsatz:Der Arbeitnehmer braucht die Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG nicht einzuhalten, wenn er - entgegen dem dies behauptenden Arbeitgeber - geltend machen will, dass eine Befristungsvereinbarung überhaupt nicht zustande gekommen sei (gegen LAG Hessen, Urteil vom 18.01.2000, NZA 00, 1071 = BB 00, 1527).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1595/00

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 1457/00 vom 16.01.2001

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG
Leitsatz:Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag einen Monatslohn inklusive Überstundenpauschale - Berechnungsgrundlage 33 Überstunden -, so handelt es sich hierbei um die regelmäßige Arbeitszeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGFZ mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits-unfähigkeit des Arbeitnehmers den Monatslohn nicht auf die für die tarifliche Arbeitszeit geltende Vergütung gem. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG reduzieren kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 1457/00


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