JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 31.10.2003, Aktenzeichen: 10 Sa 1247/03
| Leitsatz: | 1. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund einer Gesamtbetriebsvereinbarung einen Zuschuss zu entstandenen Krankheitskosten (Beihilfe) und gewährt er "auf freiwilliger Basis" eine Beihilfe auch an die Betriebsrentner, entsteht gegenüber den Betriebsrentnern kein Anspruch auf ungekürzte Beihilfe aus betrieblicher Übung. 2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er für die aktive Belegschaft und die Betriebsrentner bei der Gewährung von Beihilfe einen unterschiedlichen Selbstbehalt einführt. Es liegen sachliche Gründe vor, wenn der Selbstbehalt bei den Betriebsrentnern höher ausfällt als bei den aktiven Belegschaftsmitgliedern. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, |
| Stichworte: | Betriebliche Übung, Gleichbehandlung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 6 (1) Ca 4902/02 vom 27.05.2003 |
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